Wenn Sie keine Bürgerservicenummer haben oder bekommen können, müssen Sie eine kombinierte Sozialversicherungs- und Steuernummer verwenden. Wenn Sie keine SV- und Steuernummer haben, können Sie diese bei uns beantragen. Hierzu können Sie sich an verschiedene Geschäftsstellen des niederländischen Finanzamtes wenden. Ihre SV- und Steuernummer ist auch in verschiedenen Dokumenten angegeben.
Wichtiger Hinweis:
Sie müssen über die Telefonhotline des Finanzamtes (BelastingTelefoon) einen Termin vereinbaren, um bei einem der zuständigen Finanzämter eine SV- und Steuernummer abzuholen.
Die Zuerkennung einer niederländischen SV- und Steuernummer bedeutet nicht automatisch, dass Sie in den Niederlanden bleiben und/oder arbeiten dürfen.
Voraussetzungen für die Zuerkennung einer SV- und Steuernummer:
Eine SV- und Steuernummer können Sie nur für sich persönlich oder für Ihre Kinder unter 16 Jahren abholen.
Sie müssen Ihre Adresse angeben.
Sie müssen einen gültigen Reisepass vorweisen. Nur wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union haben, kann das auch ein anderer Ausweis sein, allerdings kein Führerschein.
Wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit haben als die eines Mitgliedslandes der Europäischen Union oder von Liechtenstein, Norwegen, Island oder der Schweiz gilt Folgendes:
Sie müssen einen Aufenthaltsvermerk in Ihrem Reisepass haben. Diesen können Sie bei der niederländischen Einwanderungsbehörde (Immigratie- en Naturalisatiedienst (IND)) beantragen.
Wenn Sie in den Niederlanden arbeiten werden, benötigen Sie oftmals auch eine Arbeitsgenehmigung. Diese beantragt Ihr Arbeitgeber für Sie.