Textnavigation

Inhalt

Sprache

Zielgruppen

Suchen

Verwaltungsbereiche

Funktionen

Inhalt

Inhoudsopgave

Abzug zur Vermeidung von Doppelbesteuerung

Sie haben Anspruch auf einen Abzug zur Vermeidung von Doppelbesteuerung, wenn Sie in Box 1, 2 oder 3 Einkünfte beziehen, die Sie aufgrund internationaler Abkommen grundsätzlich nicht in den Niederlanden zu versteuern brauchen. In folgenden Fällen können Sie unter Umständen Anspruch auf einen Abzug zur Vermeidung von Doppelbesteuerung erheben:

Wichtiger Hinweis!

Der Abzug zur Vermeidung von Doppelbesteuerung gilt nicht für die Erhebung der Sozialbeiträge. In dem Fall gelten andere Regelungen. Für weitere Informationen siehe Erhebung der Sozialbeiträge. Der Begriff Sozialbeiträge ist auch in der Begriffsübersicht zu finden.

Zurück zur Textnavigation

Sprache

English

English

Nederlands

Nederlands

Zurück zur Textnavigation

Zielgruppen

Privatpersonen

Unternehmen

Zurück zur Textnavigation

Suchen

Zurück zur Textnavigation

Verwaltungsbereiche

Finanzamt
Zoll
Zuschläge
Zurück zur Textnavigation

Funktionen

Sie können hier unter anderem Produkte herunterladen oder die Rubrik Frage & Antwort öffnen. Außerdem finden Sie hier die Kontaktinformationen.
Aktuell
Frage & Antwort
Downloaden & bestellen
Hilfe
Kontakt
Sitemap
Zurück zur Textnavigation

Wo bin ich?

Zurück zur Textnavigation