Sie haben Anspruch auf einen Abzug zur Vermeidung von Doppelbesteuerung, wenn Sie in Box 1, 2 oder 3 Einkünfte beziehen, die Sie aufgrund internationaler Abkommen grundsätzlich nicht in den Niederlanden zu versteuern brauchen. In folgenden Fällen können Sie unter Umständen Anspruch auf einen Abzug zur Vermeidung von Doppelbesteuerung erheben:
Wichtiger Hinweis!
Der Abzug zur Vermeidung von Doppelbesteuerung gilt nicht für die Erhebung der Sozialbeiträge. In dem Fall gelten andere Regelungen. Für weitere Informationen siehe Erhebung der Sozialbeiträge. Der Begriff Sozialbeiträge ist auch in der Begriffsübersicht zu finden.
