Ausland: Steuererklärung 2011

Ausland: Steuererklärung 2011

Ausländische Steuerpflichtige sind zur Abgabe einer Steuererklärung in den Niederlanden verpflichtet.

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Unter welchen Umständen habe ich eine Steuererklärung einzureichen?

Sind Sie ein ausländischer Steuerpflichtiger, so haben Sie spätestens bis zum 30. Juni 2012 Ihre Steuererklärung einzureichen. Sie erhalten dann im Laufe von 2012 einen vorläufigen Steuerbescheid.

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Einkommensteuerprogramm für ausländische Steuerpflichtige

Sind Sie ein ausländischer Steuerpflichtiger, so können Sie Ihre Steuerklärung auch elektronisch einreichen.

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Steuerformular C 2011

Wenn Sie vom Finanzamt aufgefordert wurden, eine Steuererklärung einzureichen, Sie das Einkommensteuerprogramm für ausländische Steuerpflichtige jedoch nicht benutzen, haben Sie zur Abgabe der Steuererklärung ein Steuerformular C auszufüllen.

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Das Steuerformular M 2011

Wenn Sie 2011 nur einen Teil des Jahres Ihren Wohnsitz in den Niederlanden hatten, zum Beispiel weil Sie im Laufe des Jahres in die Niederlande eingewandert oder aus den Niederlanden ausgewandert sind, können Sie das Einkommensteuerprogramm nicht benutzen. In dem Fall müssen Sie Ihre Steuererklärung mit dem Steuerformular M einreichen.

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Steuerformular anfordern

Welches Steuerformular Sie ausfüllen müssen, können Sie hier nachlesen.

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Bevor Sie Ihre Steuererklärung abschicken

Bevor Sie Ihre Steuererklärung an das Finanzamt abschicken, sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen.

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Hilfe bei der Steuererklärung

Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie sich an die Telefonhotline Ausland des niederländischen Finanzamtes wenden.

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