Vorläufiger Steuerbescheid 2010

Sie können einen Steuerbescheid für die Einkommensteuer, den Einheitsversicherungsbeitrag und den einkommensabhängigen Krankenversicherungsbeitrag erhalten. Ein Steuerbescheid ist eine Mitteilung des Finanzamts, in der steht, wie viel Steuern Sie bezahlen müssen oder rückerstattet bekommen.

Ihr vorläufiger Steuerbescheid: Wie funktioniert das?

Wenn Sie Steuern entrichten, brauchen Sie nicht auf die definitive Abrechnung über Ihre Steuererklärung bis zum Ende des Jahres zu warten.

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Rückerstattung oder Nachzahlung

In vielen Fällen haben Sie Anspruch auf eine Steuerrückerstattung. Zum Beispiel dann, wenn Sie Abzugsposten und Abgabenermäßigungen haben.

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Vorläufigen Steuerbescheid beantragen

Wenn Sie Steuern zurückerstattet bekommen, können Sie das Formular 'Antrag auf oder Änderung des vorläufigen Steuerbescheids für ausländische Steuerpflichtige' bestellen.

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Auf welche Kontonummer?

Das Finanzamt überweist den Betrag Ihres vorläufigen Steuerbescheides vorzugsweise auf ein niederländisches Bankkonto. Geben Sie bitte auf dem Formular 'Antrag auf oder Änderung des vorläufigen Steuerbescheids 2010 für ausländische Steuerpflichtige' eine niederländische Bankkontonummer an.

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Änderungen mitteilen

Teilen Sie dem Finanzamt bitte alle Änderungen mit, die Ihren vorläufigen Steuerbescheid beeinflussen.

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Sind Sie nicht mit Ihrem vorläufigen Steuerbescheid einverstanden?

Sind Sie nicht mit Ihrem vorläufigen Steuerbescheid einverstanden? Legen Sie dann gegen diesen vorläufigen Steuerbescheid keinen Einspruch ein, sondern geben Sie uns Ihre Änderungen durch.

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Mehr Informationen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an die Hotline Finanzamt/Ausland.

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