Ausland: Entsendung

Werden Sie von Ihrem Arbeitgeber (vorübergehend) aus den Niederlanden in ein anderes Land entsendet, um dort zu arbeiten? Oder werden Sie aus einem anderen Land in die Niederlande entsendet? Dann kann das Folgen für Ihre Steuerpflicht und Ihre soziale Sicherheit haben, z.B. AOW oder Zvw.

Vorübergehend in einem anderen Land arbeiten

Werden Sie von Ihrem Arbeitgeber (vorübergehend) aus den Niederlanden in ein anderes Land entsendet, um dort zu arbeiten? Oder werden Sie aus einem anderen Land in die Niederlande entsendet?

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Folgen für Ihre Steuerpflicht bei einer Entsendung

Bei kurzen und langfristigen Entsendungen in ein anderes Land oder in die Niederlande ist es für Sie und Ihren Arbeitgeber wichtig zu wissen, wo Sie Ihren Wohnsitz haben. Es kann sein, dass wir Sie als Auswanderer einstufen.

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Sie arbeiten nicht in den Niederlanden

Abhängig von dem Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, können die Folgen einer kurzen oder langfristigen Entsendung unterschiedlich ausfallen.

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Sie kommen in die Niederlande, um hier zu arbeiten

Wenn Sie in die Niederlande kommen, um hier zu arbeiten, kommen Sie eventuell für eine Sonderregelung zur Kostenerstattung in Betracht: die 30%-Regelung für eingewanderte Arbeitnehmer.

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Entsendete Staatsbedienstete

Wenn Sie die niederländische Staatsangehörigkeit haben, für den niederländischen Staat arbeiten und ins Ausland entsendet werden, dann stufen wir Sie in den folgenden Fällen so ein, als ob Sie Ihren Wohnsitz in den Niederlanden haben.

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Folgen für Ihre soziale Sicherheit, z.B. AOW

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in den Niederlanden habe, sind Sie fast immer für die niederländischen Einheitsversicherungen AOW, Anw, AKW, AWBZ und Zvw versichert.

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