Ausländische Einkünfte: in welchem Land bezahlen Sie Steuern?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in den Niederlanden haben, müssen Sie in Ihrer Steuererklärung Ihr gesamtes weltweites Einkommen angeben. Zu Ihrem weltweiten Einkommen gehören auch Ihre nicht-niederländischen Einkünfte (zum Beispiel Arbeitseinkommen oder Vermögen im Ausland).
Entscheidung zur Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger
Haben Sie Ihren Wohnsitz außerhalb der Niederlande, aber haben Sie Einkünfte in oder aus den Niederlanden? Oder hatten Sie Ihren Wohnsitz nicht das ganze Jahr in den Niederlanden? Dann können Sie sich dafür entscheiden, sich für das ganze Jahr als unbeschränkt Steuerpflichtiger einstufen zu lassen. Wenn Sie dieses Wahlrecht in Anspruch nehmen, geben Sie in den Niederlanden auch Ihr weltweites Einkommen an.
Abzug zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung
Der Umstand, dass Sie auch Ihre nicht-niederländischen Einkünfte in den Niederlanden angeben müssen, bedeutet nicht, dass Sie für diese immer in den Niederlanden Einkommensteuer bezahlen müssen. Wenn das Recht auf Besteuerung aufgrund (inter-)nationaler Regelungen einem anderen Land als den Niederlanden zugesprochen wird, müssen Sie für diese Einkünfte in den Niederlanden keine Einkommensteuer bezahlen. Um zu vermeiden, dass Sie in mehreren Ländern Einkommensteuer bezahlen, erhalten Sie in den Niederlanden einen Abzug von der zu entrichtenden Einkommensteuer. Dabei handelt es sich um den Abzug zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung.
