Befreiung von der BPM (Umsatz- und Einfuhrsteuer für Personenkraftwagen und Krafträder) und MRB (Kraftfahrzeugsteuer)
Sind Sie Einwohner der Niederlande (gemeldet bei einer Gemeindeverwaltung)? Und fahren Sie auf den niederländischen Straßen mit einem Personenwagen, Lieferwagen oder Motorrad, also einem Kraftfahrzeug, das nicht in den Niederlanden registriert ist? Dann müssen Sie Umsatz- und Einfuhrsteuer für Personenkraftwagen und Krafträder (BPM) und Kraftfahrzeugsteuer (MRB) zahlen.
Keine BPM und MRB bezahlen (Befreiung)
Fahren Sie mit einem im Ausland gemieteten, geliehenen oder geleasten Kraftfahrzeug, das nicht in den Niederlanden registriert ist, maximal 2 Wochen auf den niederländischen Straßen? Dann ist eine Befreiung von der BPM und MRB möglich. Sie brauchen dann keine BPM und MRB zu bezahlen. Um diese Befreiung zu erhalten, müssen Sie bei uns eine elektronische Meldung Befreiung von der BPM und MRB bei kurzfristiger Nutzung machen.
Voraussetzungen für die Befreiung
Die Befreiung von der BPM und MRB bei kurzfristiger Nutzung gilt nur unter den folgenden Voraussetzungen:
- Es handelt sich um ein Kraftfahrzeug (Personenwagen, Motorrad oder Lieferwagen) mit einem ausländischen Kennzeichen, das im Ausland gemietet, geliehen oder geleast worden ist.
- Das Kraftfahrzeug wird maximal 2 Wochen in den Niederlanden genutzt.
- Das Kraftfahrzeug wird von einem Einwohner (gemeldet bei einer Gemeindeverwaltung) oder von einem zu Hause wohnenden Familienmitglied dieser Person genutzt oder steht einer Organisationen oder einem Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden zur Verfügung.
- Die Befreiung wird demjenigen erteilt, der über das Kraftfahrzeug verfügt (der Nutzer). Oder, wenn einer in den Niederlanden niedergelassenen Körperschaft (zum Beispiel ein Unternehmen) das Kraftfahrzeug faktisch zu Verfügung steht, dieser Körperschaft
- Das Kennzeichen des Fahrzeugs, für das Sie eine Befreiung beantragen, muss aufgrund des niederländischen Straßenverkehrsgesetzes in den Niederlanden fahren dürfen. Diesbezügliche Informationen erteilt Ihnen die Polizei. Die Polizei ist telefonisch erreichbar unter 0900-8844 (vom Ausland aus: +31 34 35 78 844).
- Sie können die Meldung Befreiung von der BPM und MRB bei kurzfristiger Nutzung nur elektronisch machen.
- Die Befreiung beginnt am Anfangsdatum, das Sie im Formular angeben. Als Anfangsdatum tragen Sie im Befreiungsantrag ein: das Datum, an dem Sie zum ersten Mal mit dem Fahrzeug oder Motorrad die niederländischen Straßen nutzen.
- Sie können die Meldung Befreiung von der BPM und MRB bei kurzfristiger Nutzung einziehen oder ändern, aber nur vor dem angegebenen Anfangsdatum.
- Sie können die Meldung Befreiung von der BPM und MRB bei kurzfristiger Nutzung selbst ausfüllen, aber ein Familienmitglied oder ein Vermietungs- oder Leasingunternehmen darf dies auch für Sie tun. Die Meldung braucht nicht unterzeichnet zu werden.
- Ein Nutzer darf für dasselbe Fahrzeug lediglich 1 Mal pro Jahr 2 Wochen eine Befreiung melden.
- Sie haben nur eine Befreiung von der BPM und MRB für die gemeldete Situation (das Kraftfahrzeug, der Nutzer und der Befreiungszeitraum). Wenn Sie während des Befreiungszeitraums nicht mehr die Voraussetzungen erfüllen, wird die Befreiung nichtig und müssen Sie sofort bei einer der BPM-Steuererklärungsstellen des Zollamts (Niederländisch: bpm-aangiftepunten) eine Steuererklärung abgeben ( Niederländisch Aangifte doen,) Sie haben dann ab dem ersten Tag, an dem der Personenwagen, der Lieferwagen oder das Motorrad in den Niederlanden genutzt wurde, BPM und MRB bezahlen.
Meldung machen
Sie müssen die Meldung Befreiung von der BPM und MRB bei kurzfristiger Nutzung elektronisch mit dem Programm Befreiung von der BPM und MRB bei kurzfristiger Nutzung abgeben.
Mehr Informationen
Rufen Sie für weitere Informationen über die Meldung Befreiung von der BPM und MRB bei kurzfristiger Nutzung unter 0800 - 0749 den Belastingdienst/Autoheffingen (Finanzamt/Kfz-Abgaben) an (vom Ausland aus: +31 55 528 20 01).
