Für Privatpersonen: Selbstanzeige-Regelung, Ihre Steuererklärung nachbessern oder die Steuererklärung nachträglich einreichen

Haben Sie nicht alle Ihre Einkünfte angegeben? Oder haben Sie überhaupt keine Steuererklärung abgegeben, obwohl Sie das hätten tun müssen? Und Sie möchten das nachträglich machen? Dann können Sie womöglich noch eine Steuererklärung abgeben. Oder Ihre Steuererklärung nachbessern. Gehen Sie dafür zu Mijn Belastingdienst (auf Niederländisch). Ist das nicht mehr möglich? Zum Beispiel, weil Ihr Steuerbescheid endgültig feststeht. In dem Fall können Sie die Selbstanzeige-Regelung nutzen. Verwenden Sie dazu das Formular Meldung über freiwillige Verbesserung (auf Niederländisch).

Wichtig!

Sie können eine freiwillige Steuererklärung abgeben, Ihre Steuererklärung nachbessern oder die Selbstanzeige-Regelung nutzen, solange wir nicht wissen oder vermuten, dass Sie Ihre Erbschaft, Ihr Einkommen oder Ihr Vermögen nicht angegeben haben.


Geben Sie nachträglich eine freiwillige Steuererklärung ab? In diesem Fall ist das Bußgeld oft niedriger, als wenn wir herausfinden, dass Sie Einkünfte verschwiegen haben. Bei einer richtigen Nachmeldung, wie oben beschrieben, erhalten Sie nicht einmal eine Geldbuße. Außer wenn es sich um Einkünfte aus einer wesentlichen Beteiligung oder aus Spar- und Anlageaktivitäten handelt.

Auf dieser Seite finden Sie die folgenden Themen:

Keine oder reduzierte Geldbuße bei einer freiwilligen Nachmeldung, Nachbesserung oder bei der Selbstanzeige-Regelung

Haben Sie zuvor Einkünfte nicht angegeben? Und geben Sie nachträglich eine Steuererklärung ab, verbessern Sie Ihre Steuererklärung oder nutzen Sie die Selbstanzeige-Regelung? Dann erhalten Sie manchmal keine Geldbuße. Wenn Sie eine Geldbuße erhalten, ist das Bußgeld oft niedriger, als wenn wir herausfinden, dass Sie mehr Einkünfte hatten, als Sie bei Ihrer Steuererklärung angegeben haben. Denn bei der Festsetzung einer Geldbuße berücksichtigen wir den Umstand, dass Sie freiwillig nachträglich eine Steuererklärung abgeben, wenn auch verspätet.

Für die Einkommensteuer

Haben Sie vor dem 1. Mai, der auf das Jahr folgt, in dem Sie Einkünfte hatten, keine Steuererklärung abgegeben? Obwohl Sie dafür kein Aufschub bekommen haben? Dann verschweigen Sie Einkünfte. Sie können dafür mit einem Bußgeld belegt werden. Geben Sie diese Einkünfte nachträglich freiwillig an? Dann berücksichtigen wir dies bei der Festsetzung der Geldbuße.

Verbessern Sie Ihre frühere Steuererklärung freiwillig innerhalb von 2 Jahren nach Abgabe der Einkommensteuererklärung? Dann erhalten Sie keine Geldbuße. Außer wenn es sich um Einkünfte aus einer wesentlichen Beteiligung oder aus Spar- und Anlageaktivitäten handelt. Sie erhalten dafür schon ein Bußgeld - die Nachmeldung wird dann als strafmildernder Umstand gewertet.

Steuererklärung für alle Einkünfte, Vermögenswerte, Erbschaften und Schenkungen

Sie müssen eine Steuererklärung für Ihr gesamtes Einkommen und Vermögen abgeben: Lohn, Einkünfte aus Spar- und Anlageaktivitäten, aus einer Erbschaft oder Einkünfte aus sonstigen Tätigkeiten. Egal, wie viel Sie verdient oder bekommen haben.
Sie erhalten ein Erklärungsschreiben, in dem steht, wie Sie eine Steuererklärung abgeben können.

Beispiel

Sie geben 2020 in den Niederlanden eine Einkommensteuererklärung für 2019 ab. Dies ist ab dem 1. März möglich. Dabei wird davon ausgegangen, dass Sie Ihre Steuererklärung vor dem 1. Mai abgeben. Wenn Sie kein Erklärungsschreiben erhalten haben, müssen Sie die Steuererklärung vor dem 14. Juli einreichen.


Bekommen Sie eine Erbschaft? Wenn ja, müssen Sie möglicherweise eine Erbschaftssteuererklärung machen. Erhalten Sie eine Mitteilung, dass Sie eine Steuererklärung abgeben müssen? Dann steht in der Mitteilung, bis wann Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Erhalten Sie keine Mitteilung? Dann reichen Sie selbst eine digitale Erbschaftssteuererklärung ein. Mehr dazu erfahren Sie unter Erben und Erbschaftssteuer (auf Niederländisch).

Wohnen Sie nicht in den Niederlanden?

Dann müssen Sie eine Steuererklärung für Ihr Einkommen aus den Niederlanden oder für Ihr Vermögen in den Niederlanden abgeben.

Manchmal müssen Sie eine Erbschaftssteuererklärung machen, wenn Sie eine Erbschaft aus dem Ausland erhalten haben. Mehr dazu erfahren Sie unter Ich habe eine Erbschaft aus dem Ausland erhalten. Wo zahle ich Erbschaftssteuer? (aufNiederländisch).

Manchmal müssen Sie eine Schenkungssteuererklärung machen, wenn Sie eine Schenkung aus dem Ausland erhalten haben. Mehr dazu erfahren Sie unter Ich erhalte eine Schenkung aus dem Ausland – muss ich eine Schenkungssteuererklärung abgeben? (auf Niederländisch).

Was ist Einkommen und was ist Vermögen?

Einkommen ist alles, was Sie durch Ihre Arbeit verdienen, z. B. Ihr Lohn oder Ihre Gewinne. Auch eine Leistung, die Sie erhalten, gehört zum Einkommen.

Vermögen ist z. B. das Guthaben auf Ihren Bankkonten und Sparkonten, Einlagen und andere Sparformen, Wertpapiere, eine Zweiwohnung oder Bargeld.

Wie funktioniert die Selbstanzeige-Regelung bei der Einkommensteuer, Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer?

Sie können Ihre Einkommensteuererklärung, Erbschaftssteuererklärung oder Schenkungssteuererklärung auf verschiedene Weise nachbessern.

Haben Sie Ihre Steuererklärung abgegeben, aber noch keinen Steuerbescheid erhalten? Wenn ja, können Sie Ihre Steuererklärung wahrscheinlich noch ändern. Änderungen können Sie unter Mijn Belastingdienst (auf Niederländisch) vornehmen. Können Sie Ihre Steuererklärung nicht mehr ändern? Zum Beispiel, weil Ihr Steuerbescheid endgültig feststeht. Verwenden Sie dann das Formular Meldung über freiwillige Verbesserung (auf Niederländisch).

Haben Sie Ihre Erbschaftssteuererklärung oder Schenkungssteuererklärung noch nicht abgegeben?
Dann können Sie diese noch abgeben.

Haben Sie bereits Ihre Erbschaftssteuererklärung oder Schenkungssteuererklärung abgegeben?
Verwenden Sie dann das Formular Meldung über freiwillige Verbesserung (auf Niederländisch).

Verfahren nach Eingang des Formulars 'Melding vrijwillige verbetering'

Nach Eingang Ihres Formulars schicken wir Ihnen eine Bestätigung.

Anschließend erhalten Sie einen Brief, in dem Sie aufgefordert werden, alle Ihre Einkommens- und Vermögensdaten (z.B. Bankunterlagen oder eine Übersicht über die Erbteilung) zuzusenden. Und eine Übersicht über die Entwicklung Ihrer Kontostände zu verschaffen. Auch müssen Sie größere Geldabhebungen und Einzahlungen erläutern.

Mit diesen Daten berechnen wir die Steuern, die Sie zahlen müssen. Und wir berechnen die Zinsen, die Sie bezahlen müssen, weil Sie zu spät zahlen. Diese Berechnung legen wir Ihnen mit einer Vergleichsvereinbarung vor. Diese Vergleichsvereinbarung enthält die Vereinbarungen über die fälligen Steuern und Zinsen.

Wenn Sie noch Fragen oder Anmerkungen zur Vergleichsvereinbarung haben, erläutern wir die Vereinbarung in einem Gespräch. Falls erforderlich ändern wir die Vergleichsvereinbarung. Sind Sie mit der Berechnung einverstanden? Dann unterschreiben Sie die Vereinbarung. Kurz darauf erhalten Sie den Steuerbescheid bzw. die Steuerbescheide.

Die Nachmeldung ist eine Form der freiwilligen Verbesserung. Machen Sie eine Nachmeldung nach 2 Jahren, oder betrifft die Nachmeldung Einkünfte aus einer wesentlichen Beteiligung oder Einkünfte aus Spar- und Anlageaktivitäten? In diesem Fall enthält die Vergleichsvereinbarung Vereinbarungen über die Geldbuße.

Nicht gezahlte Steuern, Zinsen und Bußgelder bei einer freiwilligen Nachbesserung oder der Selbstanzeige-Regelung

Melden Sie Einkommen oder Vermögen, das Sie verschwiegen haben? Oder eine Erbschaft? Oder andere Sachen oder Geld, das Sie erhielten und nicht früher gemeldet haben?

Dann zahlen Sie:

  1. die Steuern, die Sie zu Unrecht nicht bezahlt haben
  2. Zinsen auf die unbezahlten Steuern
  3. ein Bußgeld
    Sie zahlen nicht immer eine Geldbuße. Und wenn Sie nachträglich eine freiwillige Steuererklärung abgeben, ist die Geldbuße oft niedriger als das Bußgeld, das Sie erhalten, wenn wir herausfinden, dass Sie etwas nicht gemeldet haben.

In der Regel erhalten Sie dafür einen Nachforderungsbescheid.

1. Steuern zahlen

Wie viel Steuern müssen Sie zahlen? Die Antwort lautet: Die Steuern, die Sie hätten zahlen müssen, aber nicht gezahlt haben.

Berechnen Sie dafür die Steuern, die Sie hätten zahlen müssen. Ziehen Sie davon die von Ihnen gezahlten Steuern ab. Und Sie kennen den Betrag, den Sie noch zahlen müssen.

Haben Sie inländisches Einkommen oder Vermögen verheimlicht?
Wenn ja, können wir Ihnen einen Nachforderungsbescheid für die letzten 5 Jahre auferlegen.
Sie zahlen dann nachträglich die Steuern, die Sie für die letzten 5 Jahre nicht gezahlt haben.

Wir dürfen bis zu 5 Jahre nach dem Steuerjahr, für das Sie nichts angegeben haben, Steuern zurückfordern.

Beispiel

2020 ist ein Nachforderungsbescheid für 2015 möglich. Hatten Sie Aufschub für die Abgabe Ihrer Steuererklärung für eines dieser Jahre erhalten? Dann wird der Zeitraum, für den Sie Aufschub bekommen hatten, zur Nachforderungsfrist für dieses Jahr dazugezählt.

Haben Sie ausländisches Einkommen oder ausländisches Vermögen verschwiegen? Wenn ja, können wir Ihnen einen Nachforderungsbescheid für die letzten 12 Jahre auferlegen. Und Sie zahlen nachträglich die Steuern, die Sie für die letzten 12 Jahre nicht gezahlt haben.

Beispiel

Hatten Sie ausländische Einkünfte oder Einkünfte aus Spar- und Anlageaktivitäten im Ausland? Wenn ja, dann dürfen wir dies für 12 Jahre zurückfordern. 2020 ist daher noch eine Nachforderung für 2008 möglich. Hatten Sie Aufschub für die Abgabe Ihrer Steuererklärung für eines dieser Jahre erhalten? Dann wird der Zeitraum, für den Sie Aufschub bekommen hatten, zur Nachforderungsfrist für dieses Jahr dazugezählt.

Haben Sie eine Erbschaft innerhalb von einem (1) Jahr nach dem Erbfall nicht angegeben? Dann zahlen Sie für den verschwiegenen Teil Ihrer Erbschaft Steuern. Dafür gilt keine Verjährungsfrist. Und das kann auch Folgen für das Vermögen haben, auf das Sie Einkommensteuer hätten zahlen müssen.

Wichtig!

Wir leiten Ihre geänderten Einkommensdaten an Dienst Toeslagen und an Behörden wie das CAK und DUO weiter. Dann werden Ihre Einkommensdaten auch dort entsprechend angepasst. So können Sie auch von diesen Stellen eine Antwort auf eine Anpassung Ihres Einkommens und Vermögens erhalten. Und Sie müssen ihnen möglicherweise zu Unrecht erhaltenes Geld zurückzahlen.


2. Zinsen

Auf die Steuern, die Sie nicht rechtzeitig bezahlt haben, zahlen Sie Steuerzinsen (auf Niederländisch). Erhalten Sie auch eine Geldbuße, die Sie rechtzeitig bezahlen? In diesem Fall zahlen Sie keine Zinsen auf die Geldbuße. Wie hoch der Zinssatz ist, erfahren Sie unter Übersicht Steuerzinssätze (auf Niederländisch).

3. Bußgelder und andere Sanktionen

Die Nachmeldung muss erfolgen, bevor wir wissen, was Sie verschwiegen haben. Die Höhe des Bußgelds hängt auch davon ab, wie lange es her ist, dass Sie keine Steuererklärung oder eine falsche Steuererklärung abgegeben haben.

Geben Sie verschwiegene Einkünfte oder Vermögenswerte an, die Sie vor mehr als 2 Jahren hätten angeben müssen? Oder handelt es sich um Einkünfte aus einer wesentlichen Beteiligung oder aus Spar- und Anlageaktivitäten? Dann erhalten Sie eine Geldbuße. Wir werden dieses Bußgeld reduzieren, da Sie diese nachträglich freiwillig offenlegen.

Nutzen Sie die Selbstanzeige-Regelung nicht? Oder nicht gemäß den Bedingungen. In diesem Fall sind neben einem Bußgeld über den Nachforderungsbetrag weitere Sanktionen möglich.

Haben wir Sie z. B. um Informationen gebeten, die Sie nicht bereitstellen? Dann können wir beim Gericht beantragen, Ihnen ein Zwangsgeld für jeden Tag aufzuerlegen, an dem Sie uns keine Informationen erteilen. Wir können eine Sache auch zur Strafverfolgung vorlegen.

Beispiel: freiwillige Verbesserung der Einkommensteuererklärung nach 2 Jahren

Sie reichen Ihre Steuererklärung für 2017 am 15. März 2018 ein. Darin verschweigen Sie Einkünfte.

Am oder nach dem 15. März 2020 erhalten wir Ihre 'Meldung über freiwillige Verbesserung' (oder, falls noch möglich, ändern Sie Ihre Einkommensteuererklärung unter Mijn Belastingdienst). In dem Fall nutzen Sie die Selbstanzeige-Regelung.

Sie müssen nicht nur Steuern nachzahlen, sondern erhalten auch eine Geldbuße. Denn Sie melden erst nach 2 Jahren freiwillig, dass Sie in Ihrer Steuererklärung Einkünfte verschwiegen haben. Sie verheimlichen Einkünfte und Vermögenswerte, die Sie früher hätten angeben können.

Dennoch ist das Bußgeld niedriger, als wenn wir herausfinden, dass Sie etwas nicht gemeldet haben. Es ist daher immer vorteilhafter, Einkommen und Vermögen nachträglich zu melden.

Wer ist verantwortlich?

Erhalten Sie Geld, Besitztümer, Güter oder andere Wertgegenstände? In diesem Fall müssen Sie sicherstellen, dass Sie uns dies melden. Dafür sind Sie selbst verantwortlich. Sie müssen eine korrekte und vollständige Steuererklärung abgeben, und zwar fristgerecht. Dies gilt auch, wenn jemand anderes das für Sie macht.

Und bei der Erbschaftssteuer?
Die Erbengemeinschaft ist für die richtige, vollständige und rechtzeitige Abgabe der Erbschaftssteuererklärung verantwortlich.

Gibt es ein Testament, in dem eine Person zur Abwicklung der Erbschaft ernannt wurde (Testamentsvollstrecker)? Dann ist der Testamentsvollstrecker verantwortlich.

Erben können die eingereichte Erbschaftssteuererklärung einsehen. Entdecken sie, dass die Steuererklärung nicht stimmt? Dann sind sie verpflichtet, doch noch eine richtige Steuererklärung abzugeben. Dafür verwenden sie das Formular Meldung über freiwillige Verbesserung (auf Niederländisch).

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