Verfügung 'In den Niederlanden nicht steuerpflichtiges Einkommen'
Nachdem bei uns Ihre Angabe über das Welteinkommen eingegangen ist, bekommen Sie von uns eine Verfügung ‘In den Niederlanden nicht steuerpflichtiges Einkommen’. In dieser Verfügung sind Ihr in den Niederlanden steuerpflichtiger Lohn und Ihre Gesamteinkünfte separat angegeben. Dieses Einkommen, zusammen mit dem in den Niederlanden nicht steuerpflichtigen Einkommen, bildet das Welteinkommen.
Warum diese Verfügung?
Ihr Zuschlag (zum Beispiel Versorgungszuschlag oder Kinderkrippenzuschlag) oder ein Auslandsbeitrag wird anhand des Welteinkommens berechnet. Grundlage für den Zuschlag sind Ihr Welteinkommen und das Ihres Partners zusammen. Grundlage für den Auslandsbeitrag ist nur Ihr Welteinkommen. Über die endgültige Höhe des Zuschlags oder des Auslandsbeitrags bekommen Sie eine separate Mitteilung vom Finanzamt/Zuschläge oder vom Institut für Gesundheitsleistungen Niederlande ('Zorginstituut Nederland').
Beschwerde gegen die Verfügung
Wenn Sie mit dem in der Verfügung angegebenen Betrag nicht einverstanden sind, können Sie Beschwerde dagegen einlegen. In der Verfügung steht, wie Sie das tun müssen.