Ich bin in den Niederlanden für die Einheitsversicherungen (AOW, Anw und Wlz) versicherungspflichtig
Ihr vorläufiger Steuerbescheid besteht aus dem von Ihnen zu zahlenden Einheitsversicherungsbeitrag und der von Ihnen zu zahlenden Einkommenssteuer. Sie erhalten nur dann einen vorläufigen Steuerbescheid über den Einheitsversicherungsbeitrag, wenn Ihr Einkommen nach Verrechnung der Abzugsposten nicht über 34.712 € (in 2019: 34.300 € und in 2018: 33.994 €) liegt.
Sie können einen vorläufigen Steuerbescheid für die Abzugsposten und den Beitragsteil der Abgabenermäßigungen aus der nachstehenden Übersicht beantragen:
Abzugsposten |
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Abgabenermäßigungen |
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Steuerlicher Partner?
Haben Sie seit mehr als 6 ununterbrochenen Monaten einen steuerlichen Partner? Und erfüllt Ihr steuerlicher Partner die Voraussetzungen für einen qualifiziert beschränkten Steuerpflichtigen? Und hat Ihr steuerlicher Partner Einkünfte, die unter ca. 6.500 € liegen? In diesem Fall kann er einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen, um die allgemeine Abgabenermäßigung, Arbeitsermäßigung, Lebenslaufurlaubsermäßigung und einkommensabhängige Kombinationsermäßigung (teilweise) auszahlen zu lassen. Voraussetzung ist, dass Sie ausreichend Steuern und eventuell den Einheitsversicherungsbeitrag in den Niederlanden zahlen.