Ich habe meinen Wohnsitz in Belgien und ich bin beschränkt steuerpflichtig
Sind Sie in Belgien wohnhaft und erfüllen Sie nicht die Voraussetzungen für einen qualifizierend ausländischen Steuerpflichtigen? In diesem Fall können Sie einen vorläufigen Steuerbescheid für die Abzugsposten und Steuerermäßigungen aus der nachstehenden Übersicht beantragen:
Abzugsposten |
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Abgabenermäßigungen |
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Steuerlicher Partner?
Haben Sie seit mehr als 6 ununterbrochenen Monaten einen steuerlichen Partner? Und hat Ihr steuerlicher Partner in den Niederlanden zu versteuernde Einkünfte? Betragen die in den Niederlanden zu versteuernden Einkünfte und das Einkommen außerhalb der Niederlande Ihres steuerlichen Partners insgesamt weniger als etwa 6.500 €? In diesem Fall kann er einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen, um die allgemeine Abgabenermäßigung, die Arbeitsermäßigung und die einkommensabhängige Kombinationsermäßigung (teilweise) auszahlen zu lassen. Voraussetzung ist, dass Sie ausreichend Steuern und eventuell den Einheitsversicherungsbeitrag in den Niederlanden zahlen.