Aufschubbescheid bei Auswanderung

Wenn Sie aus den Niederlanden in ein anderes Land umziehen, können wir einen sogenannten Aufschubbescheid auferlegen. Auf dieser Seite lesen Sie alles über einen Aufschubbescheid.

Auf dieser Seite:

Was ist ein Aufschubbescheid?

Sie müssen für das Jahr Ihrer Auswanderung eine Steuererklärung M abgeben. Nachdem Sie Ihre Steuererklärung abgegeben haben, erhalten Sie möglicherweise einen Steuerbescheid, den Sie möglicherweise in Zukunft bezahlen müssen: Dies ist ein Aufschubbescheid. Wir erlegen den Aufschubbescheid in Bezug auf Ihr aufzuschiebendes Einkommen auf.

Beispiel

Sie erhalten einen Aufschubbescheid in Bezug auf Ihre in den Niederlanden erworbenen Rentenansprüche.


Ein Aufschubbescheid ist 10 Jahre lang gültig, mit Ausnahme der wesentlichen Beteiligung. Dieser Aufschubbescheid ist unbegrenzt gültig.

Wie viel muss ich bezahlen?

Sie können die Höhe Ihres Aufschubbescheids wie folgt berechnen:

  1. Addieren Sie die Steuer auf Ihr normales Einkommen in Box 1 und die Steuer auf Ihr aufzuschiebendes Einkommen.
  2. Reduzieren Sie das Ergebnis um die Steuer, die Sie für Ihren normalen Steuerbescheid zu zahlen haben.

Das aufzuschiebende Einkommen fällt unter den höchsten Steuersatz.

In den Niederlanden erworbene Rentenansprüche

Haben Sie in den Niederlanden Rentenansprüche erworben, oder haben Sie die Beiträge für Ihre Rente von Ihrem Einkommen abgezogen? Dann haben Sie einen steuerlichen Vorteil genossen. Wenn Sie auswandern, erlegen wir für den Betrag dieses steuerlichen Vorteils einen Aufschubbescheid auf.

Sie müssen Ihren konservativen Steuerbescheid maximal 10 Jahre lang nicht bezahlen, wenn Sie die niederländischen Steuervorschriften einhalten. Nach Ablauf dieser Frist können Sie einen Antrag auf Erlass der Steuer stellen. Wenn Sie sich während dieser 10 Jahre nicht an unsere Regeln halten, müssen Sie die Erhaltungsbemessung bezahlen, z. B. wenn Sie sich von Ihrer Rente freikaufen.

Wichtig!

Stirbt die Person, die die Rentenansprüche erworben hat, und wandert der Hinterbliebene, der die Rente erhält, aus? Dann erhält dieser Hinterbliebene Angehörige einen Aufschubbescheid.

Auszahlung aus einer Leibrente

Haben Sie in den Niederlanden eine Leibrente aufgebaut und die Beiträge von Ihrem Einkommen abgezogen? Dann haben Sie einen steuerlichen Vorteil genossen. Wenn Sie auswandern, erhalten Sie einen Aufschubbescheid in Höhe dieses steuerlichen Vorteils.

Sie brauchen Ihren Aufschubbescheid maximal 10 Jahre lang nicht zu bezahlen, wenn Sie die niederländischen Steuervorschriften einhalten. Nach Ablauf dieser Frist können Sie einen Antrag auf Erlass der Steuer stellen. Wenn Sie sich in diesen 10 Jahren nicht an unsere Regeln halten, müssen Sie den Aufschubbescheid zahlen, zum Beispiel, wenn Sie Ihre Leibrente zurückkaufen.

Kapitalversicherung, Sparkonto oder Anlagerecht für Wohneigentum

Haben Sie eine Kapitalversicherung für Wohneigentum, ein Sparkonto für Wohneigentum oder ein Anlagerecht für Wohneigentum und Sie wandern aus, ohne Ihr Wohneigentum zu verkaufen? Dann geben Sie in Ihrer Steuererklärung als Wert an: den Verkehrswert zum Zeitpunkt der Auswanderung, abzüglich des Gesamtbetrags, den Sie eingezahlt haben. Sie erhalten nur einen Aufschubbescheid, wenn der Wert Ihrer Befreiung, die Sie haben, übersteigt.

Wenn Sie einen Aufschubbescheid erhalten, dann brauchen Sie diesen nicht zu bezahlen, solange die Wohnung Ihr Wohneigentum ist. Wenn Sie die niederländischen Steuervorschriften einhalten, dann können Sie nach 10 Jahren einen Antrag auf Erlass des vollständigen Steuerbetrags stellen.

Wesentliche Beteiligung an einer Gesellschaft in den Niederlanden

Haben Sie eine wesentliche Beteiligung an einer Gesellschaft mit Sitz in den Niederlanden? Zum Zeitpunkt der Auswanderung lag eine fiktive Veräußerung Ihrer wesentlichen Beteiligung vor. Der Gewinn aus der wesentlichen Beteiligung infolge dieser fiktiven Veräußerung wird zu Ihrem Einkommen in Box 2 addiert. Sie erhalten dafür einen Aufschubbescheid.

Sie können für die Steuern, die Sie für den fiktiven Gewinn aus der wesentlichen Beteiligung zahlen müssen, Zahlungsaufschub beantragen. Das ist automatisch oder auf Anfrage und unter bestimmten Bedingungen möglich. Wenn Sie vor dem 15. September 2015, 15.15 Uhr, ausgewandert sind, erhalten Sie einen Zahlungsaufschub von 10 Jahren und danach können Sie um einen Antrag auf Erlass Ihrer Steuerschuld stellen. Sie müssen dann aber nachweisen können, dass sich die Anteile noch immer in Ihrem Besitz befinden und auch, dass das Unternehmen, an dem Sie Anteile halten, immer noch besteht. Wenn Sie sich nach dem 15. September 2015, 15.15 Uhr bei der Gemeinde abgemeldet haben, erhalten Sie einen Aufschub auf Lebenszeit. Der Aufschubbescheid wird nicht mehr nach 10 Jahren auf Antrag erlassen. Sie müssen in Zukunft irgendwann für die niederländische Forderung aufgrund einer wesentlichen Beteiligung abrechnen.

Veräußern Sie die Anteile? Zahlen Sie auf Ihre Anteile Dividende aus? Oder beendet das Unternehmen, an dem Sie Anteile halten, im Verlauf dieser 10 Jahre seine Geschäftstätigkeit? Dann müssen Sie uns dies mitteilen. Sie müssen den Aufschubbescheid dann (teilweise) bezahlen.

Aufschub der Zahlung Ihres Aufschubbescheids

Wenn Sie in ein EU- oder EWR-Land auswandern, erhalten Sie automatisch einen Zahlungsaufschub für Ihren Aufschubbescheid. Bezieht sich Ihr Aufschubbescheid auf mehrere Einkommensbestandteile? Dann erhalten Sie für jeden Einkommensbestandteil einen separaten Zahlungsaufschub.

Selbst Zahlungsaufschub beantragen

Wenn Sie die Bedingungen für automatischen Zahlungsaufschub nicht erfüllen, dann können Sie selbst einen Zahlungsaufschub beantragen. Wie Sie das tun, ist im Aufschubbescheid angegeben.

Widerruf des Zahlungsaufschubs

Der gewährte Zahlungsaufschub für Ihren Aufschubbescheid wird in den folgenden Fällen rückgängig gemacht:

  • Sie ziehen aus einem EU-Land in ein Nicht-EU-Land.
    Sie sind zuvor aus den Niederlanden in dieses EU-Land ausgewandert mit einem automatischen Aufschub der Zahlung für einen Aufschubbescheid für:
    • Ihren Vorteil aus einer Kapitalversicherung für Wohneigentum
    • eine wesentliche Beteiligung an einer Gesellschaft mit Sitz in den Niederlanden

Möchten Sie erneut einen Zahlungsaufschub erhalten? Schicken Sie uns dann einen Brief, in dem Sie Zahlungsaufschub beantragen. In manchen Fällen müssen Sie außerdem eine Sicherheit leisten.

  • Sie halten sich nicht an die niederländischen Steuervorschriften.
    Zum Beispiel dürfen Sie keine Leibrenten- oder Rentenansprüche zurückkaufen. Wenn Sie die Vorschriften für einen Einkommensbestandteil nicht mehr erfüllen, widerrufen wir lediglich den Zahlungsaufschub für diesen Einkommensbestandteil.

Sicherheit leisten, wenn Sie in ein Nicht-EU-Land auswandern

Haben Sie eine Kapitalversicherung für Wohneigentum oder eine wesentliche Beteiligung? Dann müssen Sie bei einer Auswanderung in ein Nicht-EU-Land immer eine Sicherheit leisten. Auf diese Weise können wir sicher sein, dass Sie am Ende die Steuer auf den Betrag dieser Kapitalversicherung oder der wesentlichen Beteiligung zahlen werden.

Eine Sicherheit kann wie folgt geleistet werden:

  • durch eine Bankgarantie
  • durch ein Grundpfandrecht
  • durch eine Verpfändung

Wenn Sie in ein EU-Land auswandern, brauchen Sie keine Sicherheit zu leisten. Sie brauchen ebenfalls keine Sicherheit zu leisten, wenn Ihre Lebensversicherung oder eine Rentenregelung bei einem anerkannten Versicherer in einem EU-Land, in Norwegen, Liechtenstein oder Island untergebracht ist.

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