Das neue Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland
Wohnen Sie in den Niederlanden oder Deutschland und beziehen Sie ein Einkommen aus dem anderen Land? Dann bekommen Sie mit 2 Ländern zu tun, die dieses Einkommen besteuern können. Um zu verhindern, dass beide Länder dasselbe Einkommen besteuern, haben die Niederlande und Deutschland gegenseitig Vereinbarungen getroffen. Diese Vereinbarungen sind in einem Doppelbesteuerungsabkommen festgelegt.
1. Januar 2016: neues Steuerabkommen
Am 1. Januar 2016 tritt mit Deutschland ein neues Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft. In diesem Teil lesen Sie Informationen über dieses Abkommen.
Wohnen in Deutschland, arbeiten in den Niederlanden
Sie wohnen in Deutschland und arbeiten in den Niederlanden? Dann bekommen Sie mit 2 Ländern zu tun, die Ihr Einkommen besteuern können.
Arbeitnehmer in den Niederlanden (darunter Behörden)
Sie stehen in einem Arbeitsverhältnis und Sie machen diese Arbeit in den Niederlanden? Dann gilt die Hauptregel, dass Sie Ihren Lohn in den Niederlanden versteuern müssen.
Eine Rente, Leibrente oder Sozialversicherungsleistung aus den Niederlanden beziehen
Beziehen Sie eine Rente, Leibrente oder Sozialversicherungsleistung aus den Niederlanden? Dann müssen Sie diese in Deutschland versteuern.
Wohnen in den Niederlanden, arbeiten in Deutschland
Sie wohnen in den Niederlanden und arbeiten in Deutschland? Dann bekommen Sie mit 2 Ländern zu tun, die Ihren Lohn besteuern können.
Arbeitnehmer in Deutschland (darunter Behörden)
Sie stehen in einem Arbeitsverhältnis und Sie machen diese Arbeit in Deutschland? Dann ist die Hauptregel, dass Sie in Deutschland Ihren Lohn versteuern müssen.
Kompensationsregelung
Hat Deutschland das Recht, Ihr Einkommen aus Arbeitsleistung in Deutschland zu besteuern? Dann wird dieses Einkommen in den Niederlanden nicht versteuert.
Übergangsrecht
Die Vereinbarungen im neuen Abkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland gelten ab 2016. Diese neuen Vereinbarungen können für Sie zu einem finanziellen Nachteil führen.
Eine Rente, Leibrente oder Sozialversicherungsleistung aus Deutschland beziehen
Beziehen Sie eine Rente, Leibrente oder Sozialversicherungsleistung aus Deutschland? Dann müssen Sie diese in den Niederlanden versteuern.