Steuerpartner
Wohnen Sie nicht in den Niederlanden, aber sind Sie in den Niederlanden steuerpflichtig? Dann sind Sie und Ihr Partner das ganze Jahr über Steuerpartner, sofern Sie beide die Bedingungen für eine Steuerpartnerschaft und die Bedingungen für einen qualifizierten ausländischen Steuerpflichtigen erfüllen.
Auf dieser Seite:
- Wann sind Sie und Ihr Partner Steuerpartner?
- Sie wohnen in den Niederlanden und Ihr Ehepartner wohnt in einem EU-Land, in Liechtenstein, Norwegen, Island, der Schweiz oder auf Bonaire, St. Eustatius oder Saba.
- Sie wohnen in den Niederlanden, aber Ihr Ehepartner wohnt in einem anderen Land.
- Sie wohnen in Belgien und Sie sind kein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger.
- Sie wohnen in einem anderen Land (als einem EU-Land, Liechtenstein, Norwegen, Island, der Schweiz, Bonaire, St. Eustatius oder Saba).
- Sie wohnen in Surinam oder auf Aruba.
Wann sind Sie und Ihr Partner Steuerpartner?
Sie und Ihr Partner sind Steuerpartner, wenn Sie beide die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie wohnen beide in einem EU-Land, in Liechtenstein, Norwegen, Island, der Schweiz, auf Bonaire, St. Eustatius oder Saba.
- Sie und Ihr Partner versteuern mindestens 90% Ihres gemeinsamen Einkommens in den Niederlanden. Dies ist nur in den folgenden Situationen der Fall:
- Sie versteuern mindestens 90% Ihres Welteinkommens in den Niederlanden, und Ihr Partner hat kein oder ein niedriges Einkommen.
- Sie und Ihr Partner versteuern beide mindestens 90% Ihres Welteinkommens in den Niederlanden.
- Sie und Ihr Partner können eine Einkommenserklärung der Steuerbehörden Ihres Wohnsitzlandes vorlegen.
Sie wohnen in den Niederlanden und Ihr Ehepartner wohnt in einem EU-Land, in Liechtenstein, Norwegen, Island, der Schweiz oder auf Bonaire, St. Eustatius oder Saba
Wenn Ihr Ehepartner ein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger ist, sind Sie Steuerpartner.
Wenn Ihr Ehepartner kein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger ist, dann ist Ihr Ehepartner ein ausländischer Steuerpflichtiger. Sie sind dann keine Steuerpartner.
Sie wohnen in den Niederlanden, aber Ihr Ehepartner wohnt in einem anderen Land (nicht in einem EU-Land, in Liechtenstein, Norwegen, Island, der Schweiz oder auf Bonaire, St. Eustatius oder Saba)
Ihr Ehepartner ist ein ausländischer Steuerpflichtiger. Sie und Ihr Ehepartner sind keine Steuerpartner.
Sie sind beide ein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger
Wenn Sie gemeinsam die Bedingungen für eine Steuerpartnerschaft erfüllen, sind Sie Steuerpartner. Was bedeutet das für Sie?
- Wir erheben nur Einkommensteuer auf Ihre persönlichen Einkünfte in oder aus den Niederlanden. Hat Ihr Steuerpartner Einkünfte in oder aus den Niederlanden? Wenn ja, berechnen wir die Einkommensteuer Ihres Partners nur auf dessen Einkünfte in oder aus den Niederlanden.
- Sie und Ihr Steuerpartner haben Anspruch auf die gleichen Abzüge, Abgabenermäßigungen und steuerfreies Vermögen wie ein Einwohner der Niederlande.
- Sie und Ihr Steuerpartner können das gemeinsame Einkommen in der Steuererklärung aufteilen.
- Sie und Ihr Steuerpartner können sich bestimmte Abgabenermäßigungen auszahlen lassen.
Sie sind nicht beide ein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger
Sie und Ihr Partner sind keine Steuerpartner. Was bedeutet das für Sie?
- Wir erheben nur Einkommensteuer auf Ihr persönliches Einkommen in oder aus den Niederlanden. Hat Ihr Partner ein Einkommen in oder aus den Niederlanden? Wenn ja, berechnen wir die Einkommensteuer Ihres Partners nur auf dessen Einkünfte in oder aus den Niederlanden.
- Sie und Ihr Partner können das gemeinsame Einkommen in der Steuererklärung nicht mehr aufteilen.
- Sie und Ihr Partner haben keinen Anspruch auf Abgabenermäßigungen.
Sie wohnen in Belgien und Sie sind kein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger
Haben Sie Einkünfte in oder aus den Niederlanden? Wenn ja, sind Sie ein ausländischer Steuerpflichtiger und haben Anspruch auf bestimmte Abzüge und Abgabenermäßigungen. Haben Sie auch Einkünfte in den Niederlanden? Je nach Ihrer Situation haben Sie möglicherweise Anspruch auf die folgenden zusätzlichen Abzüge:
- Unterhaltszahlungen an Ihren ehemaligen Ehepartner
- Aufwendungen für Wochenendbesuche von Schwerbehinderten
- Restbetrag personengebundener Abzug
Sie wohnen in einem anderen Land (als einem EU-Land, Liechtenstein, Norwegen, Island, Schweiz, Bonaire, St. Eustatius oder Saba)
Sie und Ihr Partner sind ausländische Steuerpflichtige. Sie sind keine Steuerpartner. Was bedeutet das für Sie?
- Wir erheben nur Einkommensteuer auf Ihr persönliches Einkommen in oder aus den Niederlanden. Hat Ihr Partner Einkünfte in oder aus den Niederlanden? Wenn ja, berechnen wir nur die Einkommensteuer Ihres Partners auf dessen Einkünfte in oder aus den Niederlanden.
- Sie und Ihr Partner haben keinen Anspruch auf einen persönlichen Abzug, einen Abzug von Aufwendungen für die Einkommensvorsorge und Abgabenermäßigungen.
- Sie und Ihr Partner können das gemeinsame Einkommen in der Steuererklärung nicht aufteilen.
- Sie und Ihr Partner haben keinen Anspruch auf Abgabenermäßigungen.
Sie wohnen in Surinam oder auf Aruba
Sie sind kein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger. Als ausländischer Steuerpflichtiger sind Sie zu bestimmten Abzügen und Abgabenermäßigungen berechtigt. Darüber hinaus haben Sie als Einwohner einer dieser Länder möglicherweise Anspruch auf die folgenden zusätzlichen Abzüge:
- Unterhaltszahlungen an Ihren ehemaligen Ehepartner
- Aufwendungen für Wochenendbesuche von Schwerbehinderten
- Restbetrag personengebundener Abzug