Vorübergehend in einem anderen Land arbeiten - was sind die Folgen meiner Entsendung?

Entsendet Ihr Arbeitgeber Sie aus den Niederlanden (vorübergehend) in ein anderes Land, um dort zu arbeiten? Oder entsendet er Sie aus einem anderen Land in die Niederlande? Dies kann Auswirkungen auf Ihre Steuerpflicht und Ihre soziale Sicherheit haben.

Auf dieser Seite:

Folgen für Ihre Steuerpflicht bei einer Entsendung

Bei kurz- und langfristigen Entsendungen ist es wichtig zu wissen, in welchem Land Sie wohnen. Möglicherweise sind Sie vor Ihrer Steuerpflicht ausgewandert.

Mehr dazu erfahren Sie unter Ich ziehe ins Ausland – werde ich dann auswandern?

Folgen für Ihre soziale Sicherheit bei einer Entsendung

Wenn Sie in den Niederlanden leben, sind Sie fast immer für die niederländischen Volksversicherungen (AOW, Anw, Wlz) sowie im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes pflichtversichert. Wenn Sie auch in den Niederlanden arbeiten, sind Sie außerdem für die Arbeitnehmerversicherungen wie WW, WIA und ZW versichert. Werden Sie außerhalb der Niederlande für einen dort ansässigen Arbeitgeber arbeiten, sind Sie grundsätzlich nicht mehr in den Niederlanden pflichtversichert. Generell gilt, dass Sie in dem Land versichert sind, in dem Sie arbeiten.

Auf der Website rijksoverheid.nl erfahren Sie, für welche Sozialversicherungen Sie versicherungspflichtig sind.

Soziale Sicherheit bei einer zeitlich befristeten Entsendung

Arbeiten Sie in den Niederlanden und werden Sie von Ihrem Arbeitgeber vorübergehend in ein anderes Land entsandt? Unter bestimmten Voraussetzungen können dann weiterhin die niederländischen Sozialversicherungen gelten. Sind die niederländischen Sozialversicherungen nicht mehr anwendbar? Dann können bestimmte Versicherungen in der Regel auf freiwilliger Basis fortgesetzt werden. Bei einer (vorübergehenden) Entsendung in ein anderes Land als die Niederlande ist es daher wichtig, dass Sie sich vor der Entsendung darüber informieren, wie sich diese auf Ihre soziale Sicherheit und die soziale Sicherheit Ihrer Familienmitglieder, die Sie begleiten, auswirkt.

Weitere Informationen zur sozialen Sicherheit bei einer Entsendung in ein anderes Land finden Sie auf den folgenden Websites:

Sie wohnen in den Niederlanden und arbeiten in einem Vertragsstaat

Die Niederlande haben mit vielen Ländern Steuerabkommen geschlossen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Das sind die Vertragsstaaten. In einem Steuerabkommen wird festgelegt, welches Land Ihr Gehalt besteuern darf.

Darf das Land, in das Sie entsandt wurden und in dem Sie arbeiten, Steuern erheben? Dann muss Ihr Arbeitgeber keine Lohnsteuer von Ihrem Gehalt einbehalten. Wenn Ihr Einkommen in den Niederlanden besteuert wird, muss Ihr niederländischer Arbeitgeber Lohnabgaben abziehen (Lohnsteuer, und, falls eine Versicherungspflicht besteht, auch die Beiträge zu den Volksversicherungen und die Beiträge zu den Arbeitnehmerversicherungen). Hat Ihr Arbeitgeber dazu Fragen? Dann kann er das Steuertelefon Ausland anrufen.

Sie wohnen in den Niederlanden und arbeiten in einem Land ohne Abkommen mit den Niederlanden

Wenn Sie in einem Land arbeiten, mit dem die Niederlande kein Steuerabkommen geschlossen haben, können Sie anhand der niederländischen Rechtsvorschriften feststellen, ob Ihr Arbeitgeber Lohnsteuer von Ihrem Gehalt abziehen muss. Wenn Sie berechtigt sind, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, darf das Land, in das Sie entsandt wurden, Steuern erheben. Dann muss Ihr niederländischer Arbeitgeber keine Lohnsteuer von Ihrem Gehalt einbehalten. Hat Ihr Arbeitgeber dazu Fragen? Dann kann er das Steuertelefon Ausland anrufen.

Wenn die Niederlande Ihr Gehalt besteuern, muss Ihr niederländischer Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten. Wenn Sie in den Niederlanden sozialversichert sind, zieht Ihr Arbeitgeber auch die Beiträge zu den Volksversicherungen und zu den Arbeitnehmerversicherungen von Ihrem Gehalt ab.

Sie wohnen und arbeiten außerhalb der Niederlande und Sie haben einen niederländischen Arbeitgeber

Das Land, in dem Sie leben und arbeiten, darf Ihr Gehalt fast immer besteuern. Dann muss Ihr niederländischer Arbeitgeber meistens keine Lohnabgaben einbehalten. Hat Ihr Arbeitgeber dazu Fragen? Dann kann er das Steuertelefon Ausland anrufen.

Sie werden in den Niederlanden arbeiten – wie funktioniert die 30%-Regelung?

Wenn Sie in die Niederlande kommen, um dort zu arbeiten, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine besondere Kostenerstattungsregelung: die 30 %-Regelung. Diese Regelung bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen 30 % Ihres Gehalts, einschließlich einer Vergütung, zahlen darf, um die zusätzlichen Kosten für den vorübergehenden Aufenthalt in den Niederlanden (steuerfrei) auszugleichen. Mehr erfahren über die 30%-Regelung.

Entsandte öffentliche Bedienstete

Haben Sie die niederländische Staatsangehörigkeit und arbeiten Sie für den niederländischen Staat? Wenn Sie entsandt werden, um außerhalb der Niederlande zu arbeiten, stufen wir Sie in mehreren Situationen so ein, als würden Sie in den Niederlanden wohnen. Diese Regelung wird auch als Wohnsitzfiktion bezeichnet. Die Regelung gilt auch für Partner und Kinder von entsandten Personen. Die Kinder müssen unter 27 Jahre alt sein und maßgeblich von der entsandten Person unterstützt werden.

Im Folgenden erfahren Sie, in welchen Situationen Sie weiterhin im Inland steuerpflichtig sind.

Diplomatische Mission und ständige Vertretung

Sie werden als Angehöriger einer niederländischen diplomatischen, ständigen oder konsularischen Vertretung ins Ausland entsandt. Mitglieder einer niederländischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung außerhalb der Niederlande sind:

  • Diplomaten
  • konsularische Vertreter
  • administratives und technisches Personal sowie Servicepersonal einer niederländischen diplomatischen Mission oder eines Konsulats im Ausland

Sie sind auch im Inland steuerpflichtig, wenn Sie zu den ständigen Vertretungen großer internationaler Organisationen gehören. Beispiele für solche Organisationen sind die Europäische Union (EU), die NATO, die Vereinten Nationen (UN) oder die OECD.

Andere Entsendungen im öffentlichen Dienst

Sie werden in den folgenden Situationen entsandt:

  • Sie arbeiten für die niederländischen Behörden.
  • Sie arbeiten außerhalb der Niederlande.
  • Sie arbeiten im Rahmen eines Abkommens (Memorandum of Understanding), dem die Niederlande beigetreten sind.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie sich als Soldat an einer Friedensmission beteiligen oder wenn Sie als Entwicklungshelfer außerhalb der Niederlande eingesetzt werden.

Senden Sie uns eine E-mail, wenn die niederländischen Behörden Sie entsenden

Haben Sie sich abgemeldet von der Basisregistrierung von Personen (BRP), aber wollen Sie ein inländischer Steuerpflichtiger bleiben? Senden Sie eine E-Mail an belastingdienst.uitgezonden.overheidspersoneel@belastingdienst.nl.

Geben Sie in dieser E-Mail an:

  • dass die niederländischen Behörden Sie entsenden und schicken Sie auch die Entsendebescheinigung mit
  • Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Bürgerservicenummer
  • die Adresse, an der Sie vorübergehend wohnen werden
  • Name, Geburtsdatum und Bürgerservicenummer aller Sie begleitenden Familienangehörigen
  • welche Familienangehörigen im Entsendungsland arbeiten werden
    Wenn Ihr Partner im Entsendungsland zu arbeiten beginnt, kann sich die Steuerpflicht Ihres Partners ändern. Wenn Sie weitere Informationen dazu wünschen, wenden Sie sich an Ihr Finanzamt (nur auf Niederländisch verfügbar).
  • ob Sie eine Bestätigung wünschen, dass wir Ihre E-Mail erhalten haben.

Werden Sie nach Ihrer Entsendung weiterhin im Ausland leben? Dann senden Sie ebenfalls eine E-Mail an belastingdienst.uitgezonden.overheidspersoneel@belastingdienst.nl

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