Berechnung der Arbeitnehmerversicherungsbeiträge

Als Arbeitgeber zahlen Sie folgende Beiträge zu den Arbeitnehmerversicherungen:

  • Beitrag zum Allgemeinen Arbeitslosenversicherungsfonds (AWf-Beitrag)
  • differenzierter Beitrag zum Erwerbsunfähigkeitsfonds (Aof)
  • den differenzierten Beitrag zur Arbeitswiedereingliederungskasse (Whk)
  • Zuschlag aufgrund des Kinderbetreuungsgesetzes (Wko)

Sie berechnen die Arbeitnehmerversicherungsbeiträge für den Lohn im Sinne der Lohnsteuer/Einheitsversicherungen. Bei der Berechnung der Beiträge müssen Sie den maximalen Beitragslohn berücksichtigen. Es gibt diverse Ausnahmen: Siehe dazu Einheitlicher Lohnbegriff für die Lohnabgaben. Verwenden Sie bei der Berechnung die progressiv-kumulative Berechnungsmethode. Sie können sich auch entscheiden, eine Selbstbeteiligung bei den Arbeitnehmerversicherungen zu übernehmen.

Beitrag zum Allgemeinen Arbeitslosenversicherungsfonds (AWf-Beitrag)

Für den AWf-Beitrag gelten 2 Prozentsätze: der niedrige AWf-Beitrag und der hohe AWf-Beitrag. Der niedrige Beitrag für 2023 beträgt 2,64% und der hohe Beitrag 7,64%.

Wann der hohe Beitrag gilt und wann der niedrige Beitrag, entnehmen Sie dem 'Handboek Loonheffingen', Kapitel 7 (nur auf Niederländisch verfügbar). Sie finden das Handbuch unter belastingdienst.nl/loonheffingen.

Differenzierter Beitrag zum Erwerbsunfähigkeitsfonds (Aof)

Ab dem 1. Januar 2022 wird die Aof-Basisprämie durch einen differenzierten Aof-Beitrag ersetzt. Kleine Arbeitgeber zahlen einen niedrigeren Aof-Beitrag auf den Prämienlohn ihrer Arbeitnehmer als mittlere und große Arbeitgeber. Für das Jahr 2023 beträgt der hohe Aof-Beitrag 7,11 % und der niedrige Aof-Beitrag 5,82 %.

Zuschlag aufgrund des Kinderbetreuungsgesetzes (Wko)

Der Zuschlag für das Kinderbetreuungsgesetz (Wko) gilt weiterhin für den differenzierten Aof-Beitrag. Sie zahlen daher zusätzlich zu dem niedrigen oder hohen Beitrag den Wko-Zuschlag. Sie berechnen den Wko-Zuschlag auf der Grundlage des Aof-Beitrags. Der Zuschlag für 2023 beträgt 0,50 %.

Differenzierter Whk-Beitrag

Über den differenzierten Beitrag zur Arbeitswiedereingliederungskasse (Whk) tragen Sie bei zu den:

  • Leistungen an Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis im Rahmen der Wiedereingliederungsregelung für Teilerwerbsfähige (WGA) und flexible Beschäftigte
  • Leistungen an flexible Arbeitnehmer im Rahmen des Krankengeldgesetzes (ZW)

Der differenzierte Whk-Beitrag besteht aus folgenden Teilen:

  • WGA-Beitragsteil
  • ZW-Beitragsteil für flexible Dienstverhältnisse ('ZW-flex')

Wir legen den differenzierten Whk-Beitragsprozentsatz fest. Sie erhalten von uns einen Bescheid oder eine Mitteilung mit dem Gesamtprozentsatz und den Prozentsätzen der 2 Beitragsteile, die für Sie gelten. Den Gesamtprozentsatz wenden Sie in der Steuererklärung an.

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