Tabelle 2: Abgabenermäßigungen für die Lohnsteuer und den Einheitsversicherungsbeitrag für Arbeitnehmer 2020
Menge |
Prozentsatz |
Besonderheiten |
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---|---|---|---|
Allgemeine |
€ 2.711 |
Für steuerpflichtigen Lohn bis € 20.711 |
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Abbau der |
5,672% |
Für steuerpflichtigen Lohn von € 20.711 oder mehr, jedoch nicht mehr als € 68.507 |
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höchstens |
€ 2.711 |
Für steuerpflichtigen Lohn von über € 68.507 |
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Arbeitsermäßigung höchstens |
-— € 279 |
2,812 % |
Sofern der Lohn aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis € 9.921 oder weniger beträgt |
höchstens |
-- € 3.316 |
28,812 % |
Sofern der Lohn aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis mehr als € 9.921 beträgt, jedoch nicht mehr als € 21.430 |
höchstens Gesamt Arbeitsermäßigung ist höchstens |
-— € 224 € 3.819 |
1,656% |
Sofern der Lohn aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnismehr als € 21.430 beträgt, jedoch nicht mehr als € 34.954 |
Abbau der Arbeits- |
6,000% des Lohns über € 34.954 |
Der Abbau beträgt € 3.819, wenn sich der Lohn auf über € 98.604 beläuft. |
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Ermäßigung |
€ 749 |
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Lebenslauf- |
€ 219 |
Je gespartem Kalenderjahr bis 2011 einschließlich; nur für Übergangsgruppe |