Zeitpunkt der Entgegennahme

Für die Steuererklärung ist der Zeitpunkt der Entgegennahme des Lohns wichtig. Bei der Berechnung der Lohnabgaben müssen Sie von diesem Zeitpunkt ausgehen.

Der Zeitpunkt der Entgegennahme ist der Zeitpunkt, zu dem der Lohn:

  • bezahlt, verrechnet oder zur Verfügung gestellt wird
  • erstmals Zinsen trägt
  • einklagbar und einforderbar wird.

Sie verarbeiten den Lohn und die Lohnabgaben in der Steuererklärung für den Zeitraum, in dem der Zeitpunkt der Entgegennahme liegt. Auch Nachzahlungen, zum Beispiel aufgrund eines neuen Tarifvertrags oder einer individuellen Lohnerhöhung, müssen Sie in dem Zeitraum angeben, in dem der Arbeitnehmer die Nachzahlung erhält. Unter bestimmten Anforderungen dürfen Sie die Nachzahlung auch in dem Zeitraum angeben, auf den sich die Nachzahlung bezieht.

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