Feststellung der Identität Ihres Arbeitnehmers

Wenn Sie Lohnabgaben einbehalten, müssen Sie die Identität Ihres Arbeitnehmers feststellen. Das können Sie mithilfe eines gültigen Ausweises tun, z.B. mit:

  • einem niederländischen Reisepass oder Personalausweis
  • einer niederländischen Aufenthaltsgenehmigung
  • einem niederländischen Reiseausweis für Ausländer oder Flüchtlinge
  • einem ausländischen Reisepass oder einem nationalen Personalausweis

Hinweis!

Sie können die Identität Ihres Arbeitnehmers nicht mit einem Führerschein oder einer Kopie eines Ausweises feststellen.

Nachdem Sie die Identität Ihres Arbeitnehmers festgestellt haben, müssen Sie eine Kopie seines Ausweises erstellen.

Wenn Sie die Identität Ihres Arbeitnehmers nicht feststellen können, müssen Sie den anonymisierten Pauschalsatz anwenden.

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