Lohnkostenzuschüsse

Es gibt 4 Lohnkostenzuschüsse (LKV):

  • den Zuschuss für ältere Arbeitnehmer
  • den Zuschuss für arbeitseingeschränkte Arbeitnehmer
  • den Zuschuss für die Zielgruppe Arbeitsvereinbarung und Ausbildungseingeschränkte
  • den Zuschuss zur Wiedereingliederung arbeitseingeschränkter Arbeitnehmer

Haben Sie Arbeitnehmer, die 56 Jahre oder älter sind und aus einer Leistungssituation kommen? Beschäftigte, die (teilweise) erwerbsgemindert oder arbeitslos sind? Oder Mitarbeiter, die in das Zielgruppenregister Arbeitsvereinbarung und Ausbildungseingeschränkte aufgenommen sind? Oder setzen Sie einen arbeitseingeschränkten Mitarbeiter auf eine andere Stelle um? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine dieser Lohnkostenzuschüsse. Die Gewährungsbedingungen sind pro Zuschuss unterschiedlich.

Weitere Auskünfte zu den Lohnkostenzuschüssen erhalten Sie am SteuerTelefon Ausland.

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