Sie verfügen über eine feste Niederlassung in den Niederlanden

Wenn Ihr Unternehmen in den Niederlanden eine feste Niederlassung hat, gilt für die dort beschäftigten Arbeitnehmer die Einbehaltungspflicht. Wenn Sie einbehaltungspflichtig sind, müssen Sie sich bei uns schriftlich als Arbeitgeber anmelden. Sie melden sich bei uns an mit dem Formular 'Anmeldung Unternehmen im Ausland'.

Wenn in einem Steuerabkommen festgelegt ist, dass Ihr Arbeitnehmer in den Niederlanden Steuern für seinen Lohn bezahlen muss, behalten Sie vom Lohn Ihres Arbeitnehmers Lohnsteuer ein.

Wenn in einer Sozialversicherungsverordnung, einem Sozialversicherungsabkommen oder nationalen Gesetz festgelegt ist, dass der Arbeitnehmer in den Niederlanden sozialversichert ist, müssen Sie den Einheitsversicherungsbeitrag einbehalten, die Arbeitnehmerversicherungsbeiträge bezahlen und den Krankenversicherungsbeitrag einbehalten oder den Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung bezahlen.

Was ist eine feste Niederlassung?

Eine feste Niederlassung ist ein wirtschaftlich genutzter Raum in den Niederlanden, der über hinreichende Einrichtungen verfügt, um als ein selbständiges Unternehmen funktionieren zu können. Von diesem wirtschaftlich genutzten Raum aus werden Waren geliefert oder Dienstleistungen für Dritte erbracht. Beispiele für eine feste Niederlassung sind:

  • ein Geschäft oder eine andere feste Verkaufsstelle
  • eine Werkstatt oder eine Fabrik mit Büro.

Folgende wirtschaftlich genutzte Räume stellen keine feste Niederlassung dar:

  • Lagerraum
  • Warenlager
  • eine Niederlassung, in der ausschließlich unterstützende Aktivitäten wie Forschung, Werbung oder Erteilung von Auskünften stattfinden
  • eine Ferienwohnung, die ausschließlich vermietet wird.

Javascript ist in Ihrem Webbrowser deaktiviert. Sie müssen Javascript aktivieren, um unsere Website aufrufen zu können.