Einspruch und Einspruch bei Gericht

Sind Sie mit einer unserer Entscheidungen nicht einverstanden? Dann können Sie dagegen Einspruch einlegen. Sie müssen den Einspruch innerhalb von sechs Wochen schriftlich einlegen bei:

Belastingdienst/Limburg/kantoor Buitenland
Afdeling Omzetbelasting
Postbus 2865
6401 DJ Heerlen
Niederlande

Sie erhalten eine schriftliche Entscheidung zu Ihrem Einspruch. Sie können vor Gericht Einspruch dagegen einlegen. Zusammen mit der Entscheidung zu Ihrem Einspruch erhalten Sie Informationen dazu, wie Sie gegen die Entscheidung vor Gericht Einspruch einlegen können.

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