Finanzamt und Registrierung

Wenn Sie als ausländischer Unternehmer Umsatzsteuer zahlen müssen, müssen Sie wissen, welches Finanzamt für Sie zuständig ist und wie Sie sich beim Finanzamt registrieren müssen.

Ihr Finanzamt

Das Finanzamt/Kennis- en Expertisecentrum Buitenland bearbeitet die niederländischen Umsatzsteuerangelegenheiten aller ausländischen Unternehmer, mit Ausnahme der Unternehmer, die einen Steuervertreter einsetzen.

Wenn Sie ein Steuervertreter haben, bearbeitet das Finanzamt Ihres Steuervertreters Ihre Umsatzsteuerangelegenheiten.

Registrierung beim niederländischen Finanzamt

Wenn Sie ein ausländischer Unternehmer sind, der niederländische Umsatzsteuer zahlen muss, müssen Sie sich in vielen Fällen beim niederländischen Finanzamt registrieren lassen. Dazu nutzen Sie das Formular Anmeldung Unternehmen im Ausland.

In den folgenden Situationen müssen Sie sich registrieren lassen:

  • Sie sind Unternehmer und importieren oder exportieren Waren (im innergemeinschaftlichen Verkehr) und müssen eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
  • Sie sind Unternehmer aus einem Nicht-EU-Land und müssen keine Umsatzsteuererklärung abgeben. Sie möchten einen Antrag auf Umsatzsteuerrückerstattung stellen
  • Sie sind Unternehmer aus einem Nicht-EU-Land und möchten über die Niederlande die Einzige Anlaufstelle (One Stop Shop, OSS) nutzen.

In den folgenden Situationen müssen Sie sich nicht immer registrieren lassen:

  • Sie sind Unternehmer aus einem anderen EU-Land und müssen keine Umsatzsteuererklärung abgeben.
  • Sie sind Unternehmer aus einem anderen EU-Land und Sie möchten einen Antrag auf Umsatzsteuerrückerstattung stellen. Dann brauchen Sie sich nicht bei uns registrieren zu lassen und können Sie in Ihrem eigenen Land einen Rückerstattungsantrag stellen.
  • Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
    • Ihr Unternehmen ist außerhalb der EU ansässig.
    • Sie liefern Waren, die sich bereits in der EU befinden, an Kunden in den Niederlanden, die keine Umsatzsteuererklärung machen müssen, wie Privatpersonen.
    • Sie sind in einem anderen EU-Land als den Niederlanden für die EU-Regelung registriert.
    • Sie machen eine Mehrwertsteuererklärung über die Einzige Anlaufstelle der EU-Regelung.
  • Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
    • Ihr Unternehmen ist außerhalb der EU ansässig.
    • Sie liefern über eine digitale Plattform Waren an Kunden in den Niederlanden, die keine Umsatzsteuererklärung machen müssen, wie Privatpersonen
    • Es gilt die Plattformfiktion.
  • Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:
    • Ihr Unternehmen ist außerhalb der EU ansässig.
    • Sie erbringen Dienstleistungen an Privatpersonen, für die Sie in den Niederlanden Umsatzsteuer zahlen müssen.
    • Sie sind für die Nicht-EU-Regelung in einem anderen EU-Land als den Niederlanden registriert.
    • Sie machen eine Mehrwertsteuererklärung über die Einzige Anlaufstelle der Nicht-EU-Regelung.

Befindet sich der Sitz Ihres Unternehmens in einem anderen EU-Land als den Niederlanden? Dann können Sie womöglich die EU-Regelung nutzen. Informieren Sie sich beim Finanzamt des Landes, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist.

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