Vermietung von Immobilien

Die Vermietung von Immobilien ist in der Regel umsatzsteuerbefreit, es sei denn, es handelt sich um die Vermietung von:

  • dauerhaft installierten Werkzeugen und Maschinen
  • Hotels, Pensionen, Campingplätzen und Ferienanlagen
  • Parkplätzen für Fahrzeuge sowie Abstell- und Aufbewahrungsplätzen für Fahrzeuge
  • Immobilien, bei denen Vermieter und Mieter sich dafür entscheiden, die Befreiung nicht anzuwenden.
    Diese Option gilt für besteuerte Vermietung.

Vermieten Sie eine Immobilie an einen Unternehmer, der in den Niederlanden ansässig ist? Dann bezahlt der niederländische Unternehmer die Umsatzsteuer für den Mietpreis.

Vermieten Sie eine Ferienwohnung? Dafür gelten andere Vorschriften. Weitere Informationen finden Sie unter Vermietung einer Ferienwohnung.

Option für besteuerte Vermietung

Die Option für besteuerte Vermietung bedeutet, dass der Vermieter und der Mieter sich dafür entscheiden, die Umsatzsteuerbefreiung für die Vermietung nicht anzuwenden. Die Umsatzsteuer wird in diesem Fall verlagert. Daraus ergibt sich, dass der Vermieter die Umsatzsteuer für den Ankauf der Immobilie und die Instandhaltungskosten absetzen kann. Auf diese Weise kann er einen niedrigeren Mietpreis berechnen. Die Option für besteuerte Vermietung kann nur angewendet werden, wenn der Mieter die Umsatzsteuer für Miete zu mindestens 90% absetzen kann.

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