Sie vermieten eine Ferienwohnung

Besitzen Sie eine Ferienwohnung und vermieten Sie diese regelmäßig? Dann können Sie als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer eingestuft werden. Das gilt nicht, wenn Sie die Wohnung nur zur privaten Nutzung erworben haben.

Wenn Sie Unternehmer sind, wird auf die Vermietung 9% Umsatzsteuer erhoben. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Ferienwohnung direkt an Gäste vermieten oder ob dies über einen Vermittler geschieht. Möchten Sie sich als Unternehmer anmelden? Dann nutzen Sie dazu das Formular Anmeldung Unternehmen im Ausland.

Die Ferienwohnung ist keine umsatzsteuerpflichtige feste Niederlassung. Wenn der Mieter eine Privatperson ist, müssen Sie Umsatzsteuer bezahlen. Wenn Sie die Ferienwohnung als ausländischer Unternehmer an einen niederländischen Unternehmer vermieten, zum Beispiel an den Betreiber eines Ferienparks, dann wird die Umsatzsteuer auf diesen Unternehmer verlagert.

Weitere Informationen zur privaten Nutzung einer Ferienwohnung finden Sie unter:
Voraussetzungen für die Rückforderung der Umsatzsteuer.

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