Verlagerungsregelung bei Import: Artikel 23

Die Verlagerungsregelung bei Import beinhaltet, dass Sie die Umsatzsteuer bei Importen nicht sofort bezahlen müssen. Die Umsatzsteuer kann dann bezahlt werden, wenn Sie Ihre Umsatzsteuererklärung einreichen. Dafür benötigen Sie eine Genehmigung gemäß Artikel 23. Als ausländischer Unternehmer können Sie nicht selbst eine Genehmigung gemäß Artikel 23 beantragen. Allerdings können Sie dazu einen Steuervertreter einsetzen. Der Steuervertreter kann die Genehmigung für Sie beantragen.

Wenn Sie den Steuervertreter in Anspruch nehmen, müssen Sie sich nicht bei uns registrieren lassen. Der Steuervertreter gibt die Umsatzsteuer, die Sie bezahlen müssen, in der Umsatzsteuererklärung für diesen Zeitraum an. In derselben Steuererklärung setzt er diese Umsatzsteuer als Vorsteuer ab. Sie brauchen diese Umsatzsteuer dann nicht mehr vorab beim Import bezahlen.

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