Umsatzsteuererklärung

Wenn Sie eine Umsatzsteueranmeldung abgeben müssen, wird Ihnen für die Anmeldungszeiträume bis 2013 einschließlich ein Umsatzsteueranmeldungsformular zugeschickt. Für die Anmeldungszeiträume ab 2014 stellen wir die Umsatzsteueranmeldung für Sie im geschützten Bereich unserer Website bereit. Meistens erhalten Sie dieses Formular einmal pro Quartal. Sie sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Schicken Sie die elektronische Steuererklärung beziehungsweise Steuererklärung auf Papier innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf des Anmeldungszeitraums zurück. Das gilt auch dann, wenn Sie in diesem Zeitraum keine Geschäfte in den Niederlanden gemacht haben und wenn Sie Umsatzsteuer zurückerhalten.

Können oder möchten Sie selbst keine Steuererklärung abgeben? Dann können Sie einer anderen Person eine Vollmacht erteilen, dies in Ihrem Namen zu tun. Sie können außerdem einen Steuervertreter einsetzen, der Ihre Interessen vertritt.

Innergemeinschaftlicher Erwerb

Haben Sie für einen innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren in den Niederlanden Umsatzsteuer bezahlt? Dann müssen Sie das in Ihrer niederländischen Umsatzsteuererklärung in Rubrik 4b angeben. Diese Umsatzsteuer können Sie in derselben Steuererklärung in Rubrik 5b wieder als Vorsteuer absetzen.

Erläuterung zur Steuererklärung

Die Erläuterungen sind in der niederländischen, englischen und deutschen Sprache verfügbar.

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