Anfrage für eine Genehmigung für eine ICP-Erklärung pro Jahr
Möchten Sie eine ICP-Erklärung pro Jahr abgeben? Das ist möglich, wenn Sie alle nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie geben 1 Mal jährlich eine MwSt.-Erklärung ab.
- Ihr Umsatz ist nicht höher als 200.000 € (zuzüglich MwSt.).
- Der Umsatz auf Ihre innergemeinschaftlichen Lieferungen von Waren und Dienstleistungen ist nicht höher als 15.000 € (zuzüglich MwSt.).
- Es besteht kein Indiz oder eine Gefahr für die Beteiligung an MwSt.-Betrug.
- Sie liefern keine neuen Autos oder andere neue Transportmittel in andere EU-Länder.
In Ihrem Genehmigungsantrag muss Folgendes angegeben sein:
- Ihr erwarteter Jahresumsatz zuzüglich MwSt.
- Ihr erwarteter Umsatz für nächstes Jahr für innergemeinschaftliche Lieferungen von Waren und Dienstleistungen
- Ihre Erklärung, dass Sie keine neuen Autos oder andere neue Transportmittel in andere EU-Länder exportieren
Sie beantragen Ihre Genehmigung schriftlich bei:
Belastingdienst (Finanzamt)/kantoor Buitenland (Geschäftsstelle Ausland)
Postfach 2865
NL-6401 DJ Heerlen