Anfrage für eine Genehmigung für eine ICP-Erklärung pro Jahr

Möchten Sie eine ICP-Erklärung pro Jahr abgeben? Das ist möglich, wenn Sie alle nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie geben 1 Mal jährlich eine MwSt.-Erklärung ab.
  • Ihr Umsatz ist nicht höher als 200.000 € (zuzüglich MwSt.).
  • Der Umsatz auf Ihre innergemeinschaftlichen Lieferungen von Waren und Dienstleistungen ist nicht höher als 15.000 € (zuzüglich MwSt.).
  • Es besteht kein Indiz oder eine Gefahr für die Beteiligung an MwSt.-Betrug.
  • Sie liefern keine neuen Autos oder andere neue Transportmittel in andere EU-Länder.

In Ihrem Genehmigungsantrag muss Folgendes angegeben sein:

  • Ihr erwarteter Jahresumsatz zuzüglich MwSt.
  • Ihr erwarteter Umsatz für nächstes Jahr für innergemeinschaftliche Lieferungen von Waren und Dienstleistungen
  • Ihre Erklärung, dass Sie keine neuen Autos oder andere neue Transportmittel in andere EU-Länder exportieren

Sie beantragen Ihre Genehmigung schriftlich bei:

Belastingdienst (Finanzamt)/kantoor Buitenland (Geschäftsstelle Ausland)
Postfach 2865
NL-6401 DJ Heerlen

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