Anmeldungszeitraum der ICP-Erklärung

Die ICP-Erklärung können Sie pro Monat, pro Vierteljahr oder pro Jahr abgeben. Wenn Sie die ICP-Erklärung pro Vierteljahr abgeben möchten, dürfen Sie ab 1. Januar 2016 nicht mehr als für 50.000 € (im Jahr 2015 100.000 €) an Waren pro Vierteljahr liefern. Das ist die Bemessungsgrundlage. Wenn Sie pro Jahr eine ICP-Erklärung abgeben wollen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung.

ICP-Erklärung pro Monat

Eine ICP-Erklärung pro Monat ist immer möglich. Eine ICP-Erklärung pro Monat ist Pflicht, wenn Sie pro Vierteljahr für mehr als 50.000 € (im Jahr 2015 100.000 €) an Waren liefern.

ICP-Erklärung pro Vierteljahr

Sie können eine ICP-Erklärung pro Vierteljahr abgeben, wenn Sie in dem Vierteljahr, für das Sie eine ICP-Erklärung abgeben möchten, und in jedem der vorherigen 4 Vierteljahre die Bemessungsgrundlage nicht übersteigen. Liefern Sie in einem Vierteljahr mehr Waren als laut Bemessungsgrundlage, müssen Sie ab diesem Vierteljahr eine ICP-Erklärung pro Monat abgeben. Wie Sie für das Vierteljahr, in welchem Sie die Bemessungsgrundlage übersteigen, eine ICP-Erklärung abgeben, hängt von dem Zeitpunkt ab, an dem Sie die Bemessungsgrundlage übersteigen:

  • Die Bemessungsgrundlage wird im ersten Monat des Vierteljahres überstiegen. Sie müssen dann in diesem Vierteljahr 3 Einzelerklärungen abgeben: 1 pro Monat.
  • Die Bemessungsgrundlage wird im zweiten Monat des Vierteljahres überstiegen. Sie müssen dann in diesem Vierteljahr 2 Einzelerklärungen abgeben: Eine für die ersten 2 Monate des Vierteljahres und eine für den letzten Monat.
  • Die Bemessungsgrundlage wird im dritten Monat des Vierteljahres überstiegen. Sie geben für dieses Vierteljahr eine ICP-Erklärung für das gesamte Vierteljahr ab. Danach geben Sie eine ICP-Erklärung pro Monat ab.

Sie können die ICP-Erklärung wieder pro Vierteljahr abgeben, wenn 4 Vierteljahre hintereinander nicht mehr Waren als bis zur Bemessungsgrundlage pro Vierteljahr geliefert worden sind. Sie können dann im fünften Vierteljahr wieder eine Erklärung für das gesamte Vierteljahr abgeben, wenn auch in diesem Vierteljahr die Bemessungsgrundlage nicht überstiegen worden ist.

Wichtiger Hinweis!

Die Bemessungsgrundlage beträgt ab 1. Januar 2016 50.000 €. Für die Vierteljahre im Jahr 2015 können Sie von einer Bemessungsgrundlage von 100.000 € ausgehen. Für die Vierteljahre im Jahr 2016 gilt eine Bemessungsgrundlage von 50.000 €.

ICP-Erklärung pro Jahr

Möchten Sie eine ICP-Erklärung pro Jahr abgeben? Dazu benötigen Sie eine Genehmigung. Die Voraussetzungen für diese Genehmigung finden Sie unter: Anfrage für eine Genehmigung für eine ICP-Erklärung pro Jahr.

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