Steuervertreter
Als ausländischer Unternehmer können Sie einen Steuervertreter einsetzen, der Ihre Angelegenheiten mit dem Finanzamt für Sie erledigt. Wenn Sie einen Steuervertreter einsetzen, brauchen Sie sich in der Regel nicht als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer beim Finanzamt registrieren lassen. Oft fungieren auch Zollspediteure, die die Import- und Exportformalitäten für Unternehmer regeln, als Steuervertreter auf. Der Steuervertreter kann für Sie:
- die Umsatzsteuererklärung erstellen
- die ICP-Erklärung erstellen
- die Verlagerungsregelung bei Importen anwenden
Anforderungen an den Steuervertreter
Der Steuervertreter muss unter anderem folgende Anforderungen erfüllen:
- Er muss in den Niederlanden ansässig sein.
- Er muss im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer eine finanzielle Sicherheit stellen.