Steuervertreter

Als ausländischer Unternehmer können Sie einen Steuervertreter einsetzen, der Ihre Angelegenheiten mit dem Finanzamt für Sie erledigt. Wenn Sie einen Steuervertreter einsetzen, brauchen Sie sich in der Regel nicht als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer beim Finanzamt registrieren lassen. Oft fungieren auch Zollspediteure, die die Import- und Exportformalitäten für Unternehmer regeln, als Steuervertreter auf. Der Steuervertreter kann für Sie:

Hinweis!

Wenn Sie die Verlagerungsregelung bei der Einfuhr anwenden möchten, müssen Sie einen Steuervertreter einsetzen. Sie bleiben weiterhin selbst für die Einhaltung Ihrer steuerlichen Verpflichtungen verantwortlich, auch wenn Sie einen Steuervertreter einsetzen. Auch wenn Ihre Interessen von einem Steuervertreter vertreten werden, stufen wir Sie weiterhin als einen ausländischen Unternehmer ein.

Anforderungen an den Steuervertreter

Der Steuervertreter muss unter anderem folgende Anforderungen erfüllen:

  • Er muss in den Niederlanden ansässig sein.
  • Er muss im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer eine finanzielle Sicherheit stellen.

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