Verpflichtungen bei Ihrer ersten Umsatzsteuererklärung

Wenn Sie zum ersten Mal eine Umsatzsteueranmeldung abgeben und Sie erhalten dafür von uns ein Formular auf Papier, haben Sie alle Originalrechnungen mitzusenden.

Wenn wir Ihre Steuererklärung prüfen, können wir die folgenden Dokumente anfordern:

  • Kopien der Rechnungen, die Sie eingereicht haben
  • Originalrechnungen für Ankäufe und Kosten
  • Einfuhrunterlagen

Wir können die Steuererklärungen bis zu 5 Jahre nach Ende eines Steuerjahres korrigieren, indem wir einen Nacherhebungsbescheid auferlegen.

Erläuterung zur Steuererklärung in Papierform ausgehändigt

Sie finden die Erläuterung hintereinander auf Niederländisch, Englisch und Deutsch.

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