Was bedeutet der Brexit für meine Zollangelegenheiten?

Das Vereinigte Königreich (VK) hat die EU am 31. Januar 2020 mit einem Austrittsabkommen verlassen. Das bedeutet, dass spätestens bis zum 31. Dezember 2020 ein Übergangszeitraum kommt. In diesem Zeitraum ändert sich nahezu nichts: Die europäischen Rechtsvorschriften, der interne Markt und die Zollunion bleiben in Kraft.

Im Übergangszeitraum werden die EU und das VK über ihre zukünftigen Handelsbeziehungen verhandeln. Es ist jetzt noch nicht bekannt, ob die Verhandlungen zu einer Einigung führen. Oder was der Inhalt dieser Einigung sein wird. Bereiten Sie sich darum weiterhin auf eine Beziehung mit dem VK vor, in der Sie ab dem 1. Januar 2021 mit Zollvorschriften zu tun bekommen.

So bereiten Sie sich vor:

  • Sorgen Sie dafür, dass Sie eine EORI-Nummer haben. Sie benötigen diese Nummer, wenn Sie eine Zollanmeldung abgeben oder abgeben lassen, oder Sie bei uns eine Bewilligung beantragen.
    Wie erhalte ich eine EORI-Nummer? (in Englisch)
  • Sorgen Sie dafür, dass Sie beim Zollamt die Anmeldung abgeben können.
    • Sie können Ihre Anmeldung von einem Zollspediteur abgeben lassen. Das können Sie innerhalb einiger Woche regeln. Sie benötigen dann kein zusätzliches ICT-Wissen in Ihrem Unternehmen. Sie finden Zollspediteure zum Beispiel im Internet.
    • Sie können einen sogenannten Zollanmeldungs-HUB von einem Software Developer (in Englisch) verwenden. Das können Sie in einigen Monaten regeln. Sie benötigen dann etwas ICT-Wissen in Ihrem Unternehmen.
    • Sie können ein Anmeldungspaket eines Softwarelieferanten verwenden. Das regeln sie in einigen Monaten.
    • Sie können selbst Zollanmeldungssoftware bauen. Dieser Entwicklungsprozess dauert mehr als ein Jahr. Dafür benötigen Sie viel ICT-Wissen in Ihrem Unternehmen.
  • Sie benötigen eine ‚Registrierung elektronischer Nachrichtenverkehr‘, wenn Sie selbst die Anmeldung abgeben. Sie können den Antrag herunterladen.
    Antrag herunterladen (in Englisch)
  • Prüfen Sie, ob Sie Bewilligungen benötigen. In unserer Übersicht zollamtliche Bewilligungen sehen Sie, wofür Sie eine Bewilligung benötigen - und wie Sie diese beantragen. Die Erteilung von Bewilligungen kostet Zeit: Beantragen Sie diese so schnell wie möglich bei uns. Haben Sie eine grenzüberschreitende zollamtliche Bewilligung? Nach dem Brexit ist diese Bewilligung im VK nicht mehr gültig.
    Übersicht zollamtliche Bewilligungen (in Englisch)
  • Neben diesen Zollvorschriften können Sie auch mit anderen Formalitäten zu tun bekommen. Wie Prüfungen für tierische Erzeugnisse oder zusätzliche Vorschriften für die Ausfuhr von Abfällen.
    Übersicht andere Formalitäten (in Englisch)

Eine gute Vorbereitung auf den Brexit kostet 2 Monate bis gut 1 Jahr. Das hängt davon ab, wie Sie Ihre Anmeldung abgeben: Tun Sie das selbst oder vergeben Sie es an einen Zollvertreter? Wenn Sie die Anmeldung selbst abgeben, ist die Vorbereitungszeit am längsten. Wenn Sie mit Ihren Vorbereitungen zu lange warten, können diese Zeiten noch zunehmen.

Auch die Vorschriften für verbrauchsteuerpflichtige Waren ändern sich

Transportieren Sie nach dem Brexit verbrauchsteuerpflichtige Waren aus den Niederlanden in das VK? Dann ist das eine Ausfuhr in ein Drittland. Sie haben dann nicht mehr nur mit den Verfahren in EMCS zu tun: Sie müssen auch die Ausfuhranmeldung abgeben.

Erhalten Sie nach dem Brexit verbrauchsteuerpflichtige Waren mit der Bestimmung die Niederlande? Dann ist das eine Einfuhr aus einem Drittland. Sie müssen dann die Einfuhrzollanmeldung abgeben und die Verbrauchsteuer entrichten. Das gilt auch für Verbrauchsteuerwaren wie Limonade und Fruchtsäfte.

Haben Sie eine ‚Bewilligung registrierter Versender‘? Dann können Sie in der Einfuhrzollanmeldung angeben, dass die verbrauchsteuerpflichtigen Waren mit dem Verfahren der Steueraussetzung EMCS weitertransportiert werden. Zum Beispiel zu einem Steuerlager. Oder zu einem Steuerlager in einem anderen Mitgliedstaat.

Oben auf dieser Seite lesen Sie, wie Sie sich auf die Abgabe der Anmeldung gut vorbereiten.

Für die MwSt. gelten die sogenannten innergemeinschaftlichen Vorschriften nicht mehr

Kaufen Sie nach dem Brexit bei Lieferanten im VK? Dann müssen Sie eine Einfuhrzollanmeldung abgeben und beim Zollamt die MwSt. entrichten. Reichen Sie lieber eine Mehrwertsteuererklärung ein, anstatt dass Sie beim Zollamt zahlen? Beantragen Sie bei Ihrem Finanzamt dann eine Bewilligung Artikel 23 (in Niederländisch).

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