Verpflichtungen bei Ihrer ersten Umsatzsteuererklärung
Wenn Sie zum ersten Mal eine Umsatzsteueranmeldung abgeben und Sie erhalten dafür von uns ein Formular auf Papier, haben Sie alle Originalrechnungen mitzusenden.
Wenn wir Ihre Steuererklärung prüfen, können wir die folgenden Dokumente anfordern:
- Kopien der Rechnungen, die Sie eingereicht haben
- Originalrechnungen für Ankäufe und Kosten
- Einfuhrunterlagen
Wir können die Steuererklärungen bis zu 5 Jahre nach Ende eines Steuerjahres korrigieren, indem wir einen Nacherhebungsbescheid auferlegen.
Erläuterung zur Steuererklärung in Papierform ausgehändigt
Sie finden die Erläuterung hintereinander auf Niederländisch, Englisch und Deutsch.