Ich habe eine Angabe des Welteinkommens abgegeben - wie geht es weiter?

Nach Ihrer Angabe des Welteinkommens (opgaaf wereldinkomen), erhalten Sie von uns den Bescheid 'Niet in Nederland belastbaar inkomen (NiNbi)' (Nicht in den Niederlanden zu versteuerndes Einkommen (NiNbi), nur auf Niederländisch verfügbar)'.

Was steht auf diesem Bescheid?

Der Bescheid enthält die Höhe Ihres 'Nicht in den Niederlanden zu versteuerndes Einkommen'. Ihr in den Niederlanden zu versteuerndes Gehalt oder Ihr Gesamteinkommen wird separat aufgeführt. Zusammen ist das Ihr Welteinkommen. Auf diesen Betrag zahlen Sie keine Einkommenssteuer.

Sie werden separat über Ihren Zuschlag oder Vertragsbeitrag benachrichtigt

Anhand Ihres Welteinkommens ermitteln wir die endgültige Höhe Ihres Zuschlags bzw. Ihrer Zuschläge. Und das CAK ermittelt anhand Ihres Welteinkommens die endgültige Höhe Ihres Vertragsbeitrags. Wir benachrichtigen Sie eigens über die endgültige Höhe Ihres Zuschlags und des Vertragsbeitrags.

Nicht mit dem Bescheid einverstanden?

In dem Bescheid steht, wie Sie Einspruch einlegen können.