Kann ich meine niederländischen Rentenansprüche in ein anderes Land mitnehmen, wenn ich auswandere?

Fragen Sie Ihre niederländische Rentenkasse, ob das möglich ist. Denn es gelten bestimmte Bedingungen.

Ihre Rentenansprüche auf ein anderes EU-Land übertragen?

Ihre niederländische Rentenkasse beurteilt, ob Sie die geltenden Bedingungen erfüllen, wenn Sie Ihre niederländischen Rentenansprüche auf den Rententräger Ihres neuen Arbeitgebers in diesem anderen EU-Land übertragen möchten. Wenn die niederländische Rentenkasse Ihren Antrag genehmigt, erhalten Sie von ihr eine Bescheinigung. Sie benötigen die Bescheinigung, wenn Sie bei uns eine Befreiung beantragen.

Ihre Rentenansprüche auf ein Land außerhalb der EU übertragen?

Ihre niederländische Rentenkasse bittet dann De Nederlandsche Bank, die Übertragung der Rentenansprüche zu beurteilen. Die Bank prüft daraufhin, ob Sie Ihre niederländischen Rentenansprüche zum Rententräger Ihres neuen Arbeitgebers außerhalb der EU mitnehmen können. Wenn dies genehmigt wird, erhalten Sie von De Nederlandsche Bank eine Bescheinigung. Sie benötigen diese Bescheinigung, wenn Sie eine Befreiung beantragen. Auf der Website von De Nederlandsche Bank erfahren Sie mehr über die Bedingungen für die Übertragung von Rentenansprüchen (auf Niederländisch).

Eine Befreiung für die Übertragung von Rentenansprüchen beantragen?

Sie müssen dann keine Steuern für die Übertragung der Rentenansprüche zahlen. Sie können die Befreiung beantragen, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben eine Bescheinigung, dass Sie die Genehmigung haben, die Rentenansprüche übertragen zu können. Diese Bescheinigung erhalten Sie von Ihrer niederländischen Rentenkasse oder von De Nederlandsche Bank.
  • Sie arbeiten seit mindestens 5 aufeinanderfolgenden Jahren außerhalb der Niederlande.
  • Ihr neuer Rententräger in dem Land, in dem Sie arbeiten, erklärt sich dazu bereit, dass Sie Ihre niederländischen Rentenansprüche auf ihn übertragen.

Bitte senden Sie Ihren Antrag auf Befreiung, zusammen mit einer Kopie der Bescheinigung, an folgende Adresse:

Belastingdienst/Kennis- en Expertisecentrum Buitenland
Postbus 2865
6401 DJ Heerlen
Niederlande