Wann habe ich einen Steuerpartner, wenn ich im Ausland wohne?

Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen.

Bedingungen für eine Steuerpartnerschaft im Ausland

Wenn Sie im Ausland leben, müssen Sie alle folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Entweder sind Sie miteinander verheiratet oder Sie haben eine eingetragene Partnerschaft. Oder Sie sind beide an derselben Adresse gemeldet. Wie das funktioniert, können Sie unter Wer ist Ihr Steuerpartner? (auf Niederländisch).
  • Sie wohnen beide in einem EU-Land, in Liechtenstein, Norwegen, Island, der Schweiz, auf Bonaire, Sint Eustatius oder Saba. Entweder wohnt einer von Ihnen dort, und Ihr Partner wohnt in den Niederlanden.
  • Sie und Ihr Partner zahlen in den Niederlanden Steuern auf mindestens 90 % des gemeinsamen Einkommens. Dabei zählt das Gesamteinkommen von Ihnen beiden, also das Einkommen von Ihnen und Ihrem Partner aus den Niederlanden und anderen Ländern zusammen.
  • Sie und Ihr Partner schicken uns eine Einkommenserklärung der Steuerbehörden des Landes, in dem Sie wohnen (Ihr Wohnsitzland). Haben Sie und Ihr Partner uns zuvor eine Einkommenserklärung geschickt, und sind Sie beide immer noch qualifizierte ausländische Steuerpflichtige? Dann brauchen Sie uns keine neue Einkommenserklärung zu schicken.

Sie haben einen Steuerpartner

Sie wohnen im Ausland und erfüllen alle Bedingungen für eine Steuerpartnerschaft. Das Folgende gilt für Sie und Ihren Steuerpartner:

  • Wir berechnen Ihre Einkommensteuer nur auf Ihr eigenes niederländisches Einkommen.
  • Sie können bestimmte Einkünfte und Abzüge in der Steuererklärung aufteilen.

Sie haben keinen Steuerpartner

Sie wohnen im Ausland und erfüllen nicht alle Bedingungen für eine Steuerpartnerschaft. Das Folgende gilt für Sie beide:

  • Wir berechnen Ihre Einkommensteuer nur auf Ihr eigenes niederländisches Einkommen.
  • Sie können die Einkünfte und Abzüge in der Steuererklärung nicht aufteilen.