Wofür kann ich als ausländischer Steuerpflichtiger einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen?

Das hängt von Ihrer Situation ab:

  • Sie sind ein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger

    Sie wohnen in einem EU-Land, in Liechtenstein, Norwegen, Island, der Schweiz, auf Bonaire, Sint Eustatius oder Saba. Und Sie zahlen in den Niederlanden Steuern auf 90 % oder mehr Ihres Gesamteinkommens.

    Abzugsposten und Abgabenermäßigungen

    Sie haben dieselben Abzugsposten und Abgabenermäßigungen (auf Niederländisch) wie ein Einwohner der Niederlande.

    Steuerpartner

    Ihr Steuerpartner kann möglicherweise einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen, um sich die allgemeine Abgabenermäßigung (teilweise) ausbezahlen zu lassen. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    • Ihr Steuerpartner ist vor 1963 geboren.
    • Sie haben mehr als 6 Monate lang denselben Steuerpartner.
    • Sie zahlen ausreichend Steuern und eventuell den Einheitsversicherungsbeitrag in den Niederlanden, um sich die Abgabenermäßigungen ausbezahlen zu lassen.
    • Ihr Partner hat ein geringes oder gar kein Einkommen. Dazu rechnen wir das Einkommen aus den Niederlanden und dem Ausland zusammen (das Welteinkommen).

    Wohnen Sie im Vereinigten Königreich?

    Schauen Sie hier, was der Brexit für die Einkommensteuer bedeutet (auf Niederländisch).
  • Sie sind ein ausländischer Steuerpflichtiger

    Sie wohnen nicht in den Niederlanden, haben aber ein niederländisches Einkommen. Zum Beispiel Einkünfte aus Arbeit und Wohnung (Box 1), Ihrem Vorteil aus Spar- und Anlageaktivitäten (Box 2) und Ihrem Vorteil aus wesentlicher Beteiligung (Box 3). Und Sie sind kein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger.

    Abzugsposten

    • Fahrtkostenabzug für öffentliche Verkehrsmittel
    • Verluste aus Arbeit und Wohnung aus den vorherigen Jahren

    Abgabenermäßigungen

    • Arbeitsermäßigung
      Wir berücksichtigen automatisch die Arbeitsermäßigung. Sie brauchen diese Abgabenermäßigung nicht einzutragen, wenn Sie einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen.
    • Einkommensabhängige Kombinationsermäßigung
  • Sie wohnen in Belgien und Sie sind ein ausländischer Steuerpflichtiger

    Sie sind kein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger.

    Abzugsposten

    • Fahrtkostenabzug für öffentliche Verkehrsmittel
    • Verluste aus Arbeit und Wohnung aus den vorherigen Jahren
    • Aufwendungen für Wochenendbesuche Schwerbehinderter
    • Unterhaltszahlungen an Ihren ehemaligen Partner

    Abgabenermäßigungen

    • Einkommensabhängige Kombinationsermäßigung
    • Arbeitsermäßigung
      Wir berücksichtigen automatisch die Arbeitsermäßigung. Sie brauchen diese Abgabenermäßigung nicht einzutragen, wenn Sie einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen.
    • Allgemeine Abgabenermäßigung
      Wir berücksichtigen automatisch die allgemeine Abgabenermäßigung. Sie brauchen diese Abgabenermäßigung nicht einzutragen, wenn Sie einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen.

    Steuerpartner

    Ihr Steuerpartner kann möglicherweise einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen, um sich die allgemeine Abgabenermäßigung (teilweise) ausbezahlen zu lassen. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    • Ihr Steuerpartner ist vor 1963 geboren.
    • Sie haben mehr als 6 Monate lang denselben Steuerpartner.
    • Ihr Steuerpartner hat in den Niederlanden zu versteuerndes Einkommen.
    • Sie zahlen ausreichend Steuern und eventuell den Einheitsversicherungsbeitrag in den Niederlanden, um sich die Abgabenermäßigungen ausbezahlen zu lassen.
    • Ihr Partner hat ein geringes oder gar kein Einkommen. Dazu rechnen wir das Einkommen aus den Niederlanden und dem Ausland zusammen (das Welteinkommen).
  • Sie wohnen in Surinam oder auf Aruba und Sie sind ein ausländischer Steuerpflichtiger

    Sie sind kein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger.

    Abzugsposten

    • Fahrtkostenabzug für öffentliche Verkehrsmittel
    • Verluste aus Arbeit und Wohnung aus den vorherigen Jahren
    • Unterhaltszahlungen an Ihren ehemaligen Partner
    • Aufwendungen für Wochenendbesuche Schwerbehinderter

    Abgabenermäßigungen

    • Einkommensabhängige Kombinationsermäßigung
    • Arbeitsermäßigung
      Wir berücksichtigen automatisch die Arbeitsermäßigung. Sie brauchen diese Abgabenermäßigung nicht einzutragen, wenn Sie einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen.
    • Allgemeine Abgabenermäßigung
      Wir berücksichtigen automatisch die allgemeine Abgabenermäßigung. Sie brauchen diese Abgabenermäßigung nicht einzutragen, wenn Sie einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen.

    Steuerpartner

    Ihr Steuerpartner kann möglicherweise einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen, um sich die allgemeine Abgabenermäßigung (teilweise) ausbezahlen zu lassen. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    • Ihr Steuerpartner ist vor 1963 geboren.
    • Sie haben mehr als 6 Monate lang denselben Steuerpartner.
    • Sie zahlen ausreichend Steuern und eventuell den Einheitsversicherungsbeitrag in den Niederlanden, um sich die Abgabenermäßigungen ausbezahlen zu lassen.
    • Ihr Partner hat ein geringes oder gar kein Einkommen. Dazu rechnen wir das Einkommen aus den Niederlanden und dem Ausland zusammen (das Welteinkommen).
  • Sie sind in den Niederlanden für die Einheitsversicherungen (AOW, Anw und Wlz) versicherungspflichtig

    Ihr vorläufiger Steuerbescheid besteht aus Einheitsversicherungsbeiträgen und Einkommensteuer. Sie erhalten nur dann einen vorläufigen Steuerbescheid über den Einheitsversicherungsbeitrag, wenn Ihr Einkommen nach Verrechnung der Abzugsposten nicht über 38.441 € (2024: 38.139 €) liegt.

    Abzugsposten

    • Fahrtkostenabzug für öffentliche Verkehrsmittel
    • Kosten für Ihr Wohneigentum
    • Aufwendungen für Vorsorgeleistungen (zum Beispiel Beiträge für Leibrenten)
    • Verluste aus Arbeit und Wohnung aus den vorherigen Jahren
    • Unterhaltszahlungen an Ihren ehemaligen Partner
    • spezifische Krankenkosten
    • Aufwendungen für zeitweiligen Aufenthalt zu Hause von Schwerbehinderten
    • Spenden

    Abgabenermäßigungen

    • Einkommensabhängige Kombinationsermäßigung
    • Lebenslaufurlaubspauschale
    • Abgabenermäßigung für ökologische Kapitalanlagen
    • Arbeitsermäßigung
      Wir berücksichtigen automatisch die Arbeitsermäßigung. Sie brauchen diese Abgabenermäßigung nicht einzutragen, wenn Sie einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen.
    • Allgemeine Abgabenermäßigung

    Steuerpartner

    Ihr Steuerpartner kann möglicherweise einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen, um sich die allgemeine Abgabenermäßigung (teilweise) ausbezahlen zu lassen. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    • Ihr Steuerpartner ist vor 1963 geboren.
    • Sie haben mehr als 6 Monate lang denselben Steuerpartner.
    • Sie zahlen ausreichend Steuern und eventuell den Einheitsversicherungsbeitrag in den Niederlanden, um sich die Abgabenermäßigungen ausbezahlen zu lassen.
    • Ihr Partner hat ein geringes oder gar kein Einkommen. Dazu rechnen wir das Einkommen aus den Niederlanden und dem Ausland zusammen (das Welteinkommen).