Aufschubbescheid bei Auswanderung
Wenn Sie aus den Niederlanden in ein anderes Land umziehen, können Sie einen sogenannten Aufschubbescheid erhalten.
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Was ist ein Aufschubbescheid?
Das ist ein Steuerbescheid, den Sie möglicherweise in Zukunft zahlen müssen. Sie erhalten den Aufschubbescheid auf Ihr zu erhaltendes Einkommen. Zu dem zu erhaltenden Einkommen zählt beispielsweise die Rente, die Sie in den Niederlanden erworben haben. Sie können den Aufschubbescheid erhalten, nachdem Sie eine Steuererklärung für das Jahr Ihrer Auswanderung abgegeben haben.
Ein Aufschubbescheid hat in der Regel eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Nur ein Aufschubbescheid für eine wesentliche Beteiligung ist unbegrenzt gültig.
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Wie viel muss ich bezahlen?
Sie berechnen Ihren Aufschubbescheid wie folgt:
- Zählen Sie die Steuer auf Ihr normales Einkommen in Box 1 und die Steuer auf Ihr zu erhaltendes Einkommen zusammen.
- Ziehen Sie von dem Ergebnis die Steuer ab, die Sie auf Ihren normalen Steuerbescheid zahlen müssen.
Das zu erhaltende Einkommen fällt in den höchsten Steuersatz.
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Sie haben in den Niederlanden eine Rente erworben
Haben Sie in den Niederlanden eine Rente erworben, oder haben Sie die Beiträge für Ihre Rente von Ihrem Einkommen abgezogen? Dann hatten Sie einen Steuervorteil. Wenn Sie auswandern, erhalten Sie einen Aufschubbescheid über den Betrag dieses Steuervorteils.
Sie müssen Ihren Aufschubbescheid bis zu 10 Jahre lang nicht bezahlen, wenn Sie die niederländischen Steuervorschriften befolgen. Danach können Sie einen Erlass des Steuerbescheids beantragen. Wenn Sie in diesen 10 Jahre nicht unsere Steuervorschriften befolgen, müssen Sie den Aufschubbescheid bezahlen. Zum Beispiel, wenn Sie Ihre Rente auszahlen lassen.
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Sie haben in den Niederlanden eine Leibrente aufgebaut
Haben Sie in den Niederlanden eine Leibrente aufgebaut, und die Beiträge von Ihrem Einkommen abgezogen? Dann hatten Sie einen Steuervorteil. Bei Auswanderung erhalten Sie dann einen Aufschubbescheid, der dem Betrag dieses Steuervorteils entspricht.
Sie müssen Ihren Aufschubbescheid bis zu 10 Jahre lang nicht bezahlen, wenn Sie die niederländischen Steuervorschriften befolgen. Danach können Sie einen Erlass des Steuerbescheids beantragen. Wenn Sie in diesen 10 Jahren nicht unsere Regeln befolgen, müssen Sie den Aufschubbescheid bezahlen. Zum Beispiel, wenn Sie Ihre Leibrente auszahlen lassen.
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Sie haben eine Kapitalversicherung, Sparkonto oder Anlagerecht für Wohneigentum
Haben Sie eine Kapitalversicherung für Wohneigentum, ein Sparkonto für Wohneigentum oder ein Anlagerecht für Wohneigentum? Und wandern Sie aus, ohne Ihr Wohneigentum zu verkaufen? Dann geben Sie in Ihrer Steuererklärung als Wert an: der Marktwert zum Zeitpunkt der Auswanderung, abzüglich des Gesamtbetrags, den Sie eingezahlt haben. Sie erhalten nur dann einen Aufschubbescheid, wenn der Wert über Ihrer Befreiung liegt.
Wenn Sie einen Aufschubbescheid erhalten, dann brauchen Sie diesen nicht zu bezahlen, solange die Wohnung Ihr Wohneigentum ist. Wenn Sie die niederländischen Steuervorschriften befolgen, dann können Sie nach 10 Jahren einen Antrag auf Erlass beantragen des vollständigen Steuerbetrags.
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Sie haben eine wesentliche Beteiligung an einer Gesellschaft in den Niederlanden
Haben Sie eine wesentliche Beteiligung? Wenn Sie auswandern, behandeln wir Ihre Anteile so, als hätten Sie sie verkauft. Dies wird als fiktive Veräußerung Ihrer wesentlichen Beteiligung bezeichnet. Den Gewinn aus der wesentlichen Beteiligung infolge dieser fiktiven Veräußerung, rechnen wir dann Ihrem Einkommen in Box 2 hinzu. Sie erhalten dafür einen Aufschubbescheid.
Sie können einen Zahlungsaufschub erhalten für die Steuern, die Sie auf den fiktiven Gewinn aus der wesentlichen Beteiligung zahlen müssen. Das kann automatisch oder auf Ihren Antrag, und unter bestimmten Voraussetzungen.
Wenn Sie vor dem 15. September 2015, 15.15 Uhr, ausgewandert sind, erhalten Sie einen Zahlungsaufschub von 10 Jahren. Danach können Sie einen Erlass beantragen. Sie müssen jedoch nachweisen können, dass das Unternehmen noch existiert, und dass Sie die Anteile noch besitzen.
Wenn Sie sich nach dem 15. September 2015, 15.15 Uhr bei der Gemeinde abgemeldet haben, erhalten Sie einen Aufschub auf Lebenszeit. Der Aufschubbescheid wird nicht mehr nach 10 Jahren auf Antrag erlassen. Sie müssen in der Zukunft irgendwann die niederländischen Gewinne aus wesentlichen Beteiligungen versteuern.
Verkaufen Sie die Anteile? Zahlen Sie auf Ihre Anteile Dividende aus? Oder beendet das Unternehmen, an dem Sie Anteile halten, seine Geschäftstätigkeit? Dann müssen Sie uns dies mitteilen. Sie müssen dann den Aufschubbescheid (teilweise) bezahlen.
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Zahlungsaufschub für Ihren Aufschubbescheid
Wandern Sie in ein EU- oder EWR-Land aus, dann erhalten Sie automatisch einen Zahlungsaufschub für Ihren Aufschubbescheid. Während des Zahlungsaufschubs zahlen Sie keine Verzugszinsen. Betrifft Ihr Aufschubbescheid mehr als 1 Einkommensbestandteil, dann erhalten Sie für jeden Teil einen separaten Zahlungsaufschub.
Selbst Zahlungsaufschub beantragen
Erhalten Sie keinen automatischen Zahlungsaufschub, dann können Sie diesen selbst beantragen. Wie Sie dies tun, ist auf Ihrem Aufschubbescheid angegeben.
Zahlungsaufschub widerrufen
Wir widerrufen den Zahlungsaufschub in folgenden Fällen:
- Sie ziehen aus einem EU-Land in ein Nicht-EU-Land.
Sie sind zuvor aus den Niederlanden in dieses EU-Land ausgewandert, wobei für Ihren Aufschubbescheid automatischer Zahlungsaufschub gewährt wurde über:- Ihren Vorteil aus einer Kapitalversicherung für Wohneigentum
- eine wesentliche Beteiligung an einer Gesellschaft mit Sitz in den Niederlanden
Möchten Sie erneut Zahlungsaufschub erhalten? Dann senden Sie uns bitte ein Schreiben und beantragen Sie den Aufschub. Wir können Sie auffordern, eine Sicherheit zu leisten, damit wir sicher sein können, dass Sie letztendlich zahlen.
- Sie befolgen die niederländischen Steuervorschriften nicht.
Sie dürfen beispielsweise keine Leibrente- oder Rentenansprüche auszahlen lassen. Wenn Sie für einen Einkommensbestandteil die Vorschriften nicht mehr erfüllen, widerrufen wir den Zahlungsaufschub nur für diesen Teil auf.
- Sie ziehen aus einem EU-Land in ein Nicht-EU-Land.
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Sicherheit leisten, wenn Sie in ein Nicht-EU-Land auswandern
Wenn Sie in ein Nicht-EU-Land auswandern, müssen Sie unter Umständen für Ihre Versicherung, Ihre wesentliche Beteiligung oder Ihre Rentenregelung eine Sicherheit leisten. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass Sie die entsprechenden Steuern letztendlich zahlen. Sie können die Sicherheit beispielsweise durch eine Bankgarantie, ein Grundpfandrecht oder eine Verpfändung leisten. Prüfen Sie unten anhand Ihrer Situation, ob Sie eine Sicherheit leisten müssen.
Sie haben eine Kapitalversicherung für Wohneigentum
Bei einem Umzug in ein Nicht-EU-Land müssen Sie für die Steuer auf den Betrag Ihrer Kapitalversicherung für Wohneigentum eine Sicherheit leisten. Wenn Sie nach Norwegen, Island oder Liechtenstein umziehen, müssen Sie keine Sicherheit leisten.
Sie haben eine wesentliche Beteiligung
Bei einem Umzug in ein Nicht-EU-Land müssen Sie für die Steuer auf den Betrag Ihrer wesentlichen Beteiligung eine Sicherheit leisten. Wenn Sie nach Norwegen, Island oder Liechtenstein umziehen, müssen Sie keine Sicherheit leisten.
Sie haben eine Lebensversicherung
Und Sie haben Ihre Lebensversicherung nicht oder nicht mehr bei einem zugelassenen Versicherer in einem EU-Land oder in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz untergebracht. Bei einem Umzug in ein Nicht-EU-Land müssen Sie für die Steuer auf den Betrag Ihrer Lebensversicherung eine Sicherheit leisten.
Sie haben eine Rentenregelung
Und Sie haben Ihre Rentenregelung nicht oder nicht mehr bei einem zugelassenen Versicherer in einem EU-Land oder in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz untergebracht. Bei einem Umzug in ein Nicht-EU-Land müssen Sie für die Steuer auf den Betrag Ihrer Rentenregelung eine Sicherheit leisten.