Steuererklärung für das Jahr der Aus- oder Einwanderung abgeben

Sie können online eine Steuererklärung für das Jahr der Auswanderung oder Einwanderung abgeben. Oder Sie geben Ihre Steuererklärung mit dem Papierformular M ab.

Online Ihre Steuererklärung abgeben für das Jahr Ihrer Aus- oder Einwanderung

Melden Sie sich an und klicken Sie auf 'Aangifte inkomstenbelasting voor belastingplichtigen die een deel van het jaar buiten Nederland wonen doen' unter 'Inkomstenbelasting', 'Belastingaangifte', 'Belastingjaar'.

(Einkommensteuererklärung für Steuerpflichtige, die einen Teil des Jahres außerhalb der Niederlande wohnen, unter Einkommensteuer, Steuererklärung, Steuerjahr).

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  • Sie können sich nicht anmelden

    Haben Sie kein DigiD? Lesen Sie, wie Sie DigiD aus den Niederlanden beantragen können (auf Niederländisch oder Englisch).

    Wohnen Sie im Ausland? Lesen Sie, wie Sie DigiD aus dem Ausland beantragen können.

    Oder beantragen Sie einen europäischen Login (auf Niederländisch) Ihres Wohnsitzlandes.

  • Ihre Steuererklärung mit einem Papier-Steuererklärungsformular M abgeben

    Können oder wollen Sie Ihre Steuererklärung nicht online abgeben? Bitte verwenden Sie in diesem Fall das Papierformular M (Migration) für Ihre Steuererklärung.

    Sie können das Papier-Steuererklärungsformular M unten anfordern:

    Geben Sie als Unternehmer Ihre Steuererklärung mit einem Papier-Steuererklärungsformular M ab? Dann müssen Sie auch das Jahrbuch M ausfüllen. Fordern Sie das Heft mit den Jahresunterlagen beim SteuerTelefon Ausland an.

  • Sie werden so schnell wie möglich benachrichtigt, wenn Sie Ihre Steuererklärung abgegeben haben

    In der Regel werden Sie innerhalb von 3 Monaten nach Abgabe Ihrer Steuererklärung benachrichtigt. Es kann sich dabei um einen Brief handeln, in dem bestätigt wird, dass wir Ihre Steuererklärung erhalten haben und dass Sie so schnell wie möglich einen Steuerbescheid erhalten werden. Oder Sie erhalten bereits einen vorläufigen Steuerbescheid.

    Wichtig!

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SteuerTelefons Ausland können nicht sehen, wann Sie informiert werden.

    Ein definitiver Steuerbescheid innerhalb von spätestens 3 Jahren

    Offiziell haben wir 3 Jahre Zeit, um Ihre Steuererklärung als ausländischer Steuerpflichtiger zu bearbeiten. So müssen wir zum Beispiel Spätestens am 31. Dezember 2028 den definitiven Steuerbescheid 2025 erlassen haben. Zum Glück dauert das in der Regel nicht so lange.

    Hatten Sie einen Steuererklärungsaufschub? Dann rechnen wir den Zeitraum dieses Aufschubs zu der 3-Jahres-Frist hinzu, innerhalb derer wir Ihnen einen definitiven Steuerbescheid schicken müssen.

Brauchen Sie Hilfe bei Ihrer Steuererklärung für das Jahr der Aus- oder Einwanderung?

Dann können Sie einen Termin mit einem Mitarbeitenden des Finanzamts vereinbaren (nur auf Niederländisch verfügbar).