Steuererklärung 2025 für das Jahr der Auswanderung oder Einwanderung abgeben – dies ist ab dem 1. Mai möglich

Wenn Sie im Jahr 2025 ausgewandert oder eingewandert sind, können Sie vom 1. Mai bis zum 1. Juli eine Steuererklärung abgeben.

Sie möchten Ihre Steuererklärung 2025 für das Jahr Ihrer Auswanderung oder Einwanderung online abgeben

Melden Sie sich an und klicken Sie auf 'Aangifte inkomstenbelasting voor belastingplichtigen die een deel van het jaar buiten Nederland wonen doen' unter 'Inkomstenbelasting', 'Belastingaangifte', 'Belastingjaar 2025'.

(Einkommensteuererklärung für Steuerpflichtige, die einen Teil des Jahres außerhalb der Niederlande wohnen, unter Einkommensteuer, Steuererklärung, Steuerjahr 2025).

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Oder lesen Sie mehr:

  • Sie können sich nicht anmelden

    Haben Sie kein DigiD? Lesen Sie, wie Sie DigiD aus den Niederlanden beantragen können (auf Niederländisch oder Englisch).

    Wohnen Sie im Ausland? Lesen Sie, wie Sie DigiD aus dem Ausland beantragen können.

    Oder beantragen Sie einen europäischen Login (auf Niederländisch) Ihres Wohnsitzlandes.

  • Sie möchten Ihre Steuererklärung mit einem Papierformular M einreichen

    Können oder wollen Sie Ihre Steuererklärung nicht online abgeben? Dann geben Sie die Steuererklärung mit dem Papier-Steuererklärungsformular M (Migration) ab.

    Wichtig!

    Das Steuererklärungsformular M 2025 können Sie ab März anfordern. Wir senden Ihnen dieses Formular dann um den 1. Mai herum zu.

    Möchten Sie für das Jahr 2024 oder früher eine Steuererklärung mit dem Formular M abgeben? Dann fordern Sie das Formular an:

    Sind Sie ein Unternehmer? Wenn Sie eine Steuererklärung mit einem Papier-Steuererklärungsformular M abgeben, müssen Sie auch das Jahrbuch M ausfüllen. Fordern Sie das Heft mit den jährlichen Unterlagen beim SteuerTelefon Ausland an.

  • Sie können bis zum 1. Juli einen Aufschub für Ihre Steuererklärung 2025 für das Jahr Ihrer Auswanderung oder Einwanderung beantragen

    Wenn Sie vor dem 1. Juli einen Aufschub beantragen, erhalten Sie bis zum 1. November 2026 Aufschub für Ihre Steuererklärung 2025 für das Jahr Ihrer Auswanderung oder Einwanderung.

    Bis zum 1. Mai können Sie einen Aufschub in Mijn Belastingdienst beantragen. Melden Sie sich mit Ihrem DigiD oder einem europäischen Login an.

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    Bis zum 1. Juli können Sie einen Aufschub auch telefonisch beantragen. Wenn Sie sich nicht anmelden können, rufen Sie bitte das SteuerTelefon Ausland an. Bitte halten Sie Ihre Bürgerservicenummer (bsn, auf Niederländisch) bereit, damit wir Ihnen schneller helfen können.

    Oder Sie beantragen schriftlich einen Aufschub mit dem Aufschubformular (auf Niederländisch). Dies ist ebenfalls bis zum 1. Juli möglich.

    Wir werden Ihnen innerhalb von 3 Wochen ein Schreiben über Ihren Aufschub zusenden.

  • Sie werden so schnell wie möglich benachrichtigt, wenn Sie Ihre Steuererklärung abgegeben haben

    In der Regel werden Sie innerhalb von 3 Monaten nach Abgabe Ihrer Steuererklärung benachrichtigt. Es kann sich dabei um einen Brief handeln, in dem bestätigt wird, dass wir Ihre Steuererklärung erhalten haben und dass Sie so schnell wie möglich einen Steuerbescheid erhalten werden. Oder Sie erhalten bereits einen vorläufigen Steuerbescheid.

    Wichtig!

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SteuerTelefons Ausland können nicht sehen, wann Sie informiert werden.

    Ein definitiver Steuerbescheid innerhalb von spätestens 3 Jahren

    Offiziell haben wir 3 Jahre Zeit, um Ihre Steuererklärung als ausländischer Steuerpflichtiger zu bearbeiten. Spätestens am 31. Dezember 2028 müssen wir den definitiven Steuerbescheid 2025 erlassen haben. Zum Glück dauert das in der Regel nicht so lange.

    Hatten Sie einen Steuererklärungsaufschub? Dann rechnen wir den Zeitraum dieses Aufschubs zu der 3-Jahres-Frist hinzu, innerhalb derer wir Ihnen einen definitiven Steuerbescheid schicken müssen.

Brauchen Sie Hilfe bei Ihrer Steuererklärung für das Jahr der Auswanderung oder Einwanderung?

Ab den 1. März können Sie einen Termin mit einem Mitarbeitenden des Finanzamts vereinbaren (nur auf Niederländisch verfügbar).