Einkommensteuererklärung als ausländischer Steuerpflichtiger abgeben

Sie müssen eine Steuererklärung als ausländischer Steuerpflichtiger abgeben, wenn Sie im Ausland wohnen und Einkünfte aus den Niederlanden beziehen. Und Sie haben von uns ein aangiftebrief (Erklärungsschreiben) erhalten.

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    Haben Sie kein DigiD? Lesen Sie, wie Sie DigiD aus dem Ausland beantragen können (nur auf Niederländisch verfügbar).

    Oder beantragen Sie ein europäischer Login Ihres Wohnsitzlandes (nur auf Niederländisch verfügbar).

  • Sie haben kein Erklärungsschreiben erhalten. Müssen Sie dennoch eine Steuererklärung abgeben?

    Ja, das müssen Sie, wenn Sie auf Ihre niederländischen Einkünfte mehr als die Bemessungsgrenze zahlen müssen.

    Erhalten Sie mehr als die Erstattungsgrenze zurück? Dann senden Sie bitte auch Ihre Steuererklärung ein. So erhalten Sie Ihr Geld zurück.

    Bemessungs- und Erstattungsgrenzen für 2025 oder früher

    In der Tabelle sehen Sie, um welche Beträge es jährlich geht.

    Tabelle mit den Bemessungs- und Erstattungsgrenzen
    Jahr Bemessungsgrenze Erstattungsgrenze
    2025 57 € 18 €
    2024 56 € 18 €
    2023 51 € 16 €
    2022 48 € 15 €
    2021 48 € 15 €

    Erfahren Sie, wie viel Sie zahlen müssen oder zurückerhalten

    In Mijn Belastingdienst können Sie selbst überprüfen, wie viel Sie zahlen müssen oder zurückerhalten. Hier füllen Sie Ihre Steuererklärung für ausländische Steuerpflichtige aus, aber Sie versenden diese jedoch noch nicht. Sehen Sie in Ihrer Steuererklärung nach, wie viel Sie zahlen müssen oder zurückerhalten.

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    Sie können bis zu 5 Jahre zurück eine Steuererklärung abgeben

    Die Tabelle zeigt die späteste Abgabefrist Ihrer Steuererklärung.

    Tabelle mit der späteste Abgabefrist Ihrer Steuererklärung
    Steuererklärung Späteste Abgabefrist
    2025 31. Dezember 2030
    2024 31. Dezember 2029
    2023 31. Dezember 2028
    2022 31. Dezember 2027
    2021 31. Dezember 2026
  • Sie möchten Ihre Steuererklärung mit einem Papierformular C abgeben.

    Können oder wollen Sie Ihre Steuererklärung nicht online abgeben? Dann geben Sie sie mit einem Papier-Steuererklärungsformular C ab. Wir senden Ihnen dieses Formular automatisch zu, wenn Sie im letzten Jahr ebenfalls eine Steuererklärung mit einem Formular C abgegeben haben.

    Oder Sie beantragen das Formular C beim SteuerTelefon Ausland. Halten Sie Ihre Bürgerservicenummer (bsn) bereit.

    Haben Sie Fragen zum Ausfüllen des Steuererklärungsformular C?

    In der Toelichting aangifte C (Erläuterung zum Steuererklärungsformular C) und der Verkorte toelichting aangifte C (Gekürzte Erläuterung zum Steuererklärungsformular C) erfahren Sie mehr. Beide Erläuterungen für 2025 sind ab März auf Niederländisch und Englisch verfügbar.

Brauchen Sie Hilfe bei Ihrer Steuererklärung als ausländischer Steuerpflichtiger?

Dann können Sie einen Termin mit einem Mitarbeitenden des Finanzamts vereinbaren (nur auf Niederländisch verfügbar).