Wann werde ich über meine Steuererklärung als ausländischer Steuerpflichtiger informiert?

Natürlich möchten Sie wissen, wann wir Sie benachrichtigen. Wann genau das sein wird, können wir Ihnen jedoch leider nicht sagen.

Offiziell haben wir 3 Jahre Zeit, Ihre Steuererklärung als ausländischer Steuerpflichtiger zu bearbeiten. Wir müssen die Veranlagung für die Einkommensteuer 2022 bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen haben. Zum Glück dauert es normalerweise nicht so lange.

Haben Sie Aufschub für die Einreichung Ihrer Steuererklärung erhalten?

Dann zählen wir den Zeitraum des Aufschubs, die Sie erhalten haben, zur Frist von 3 Jahren, innerhalb deren wir Ihnen einen endgültigen Bescheid schicken müssen, hinzu.

Erwarten Sie eine Rückerstattung, aber haben Sie noch keine Antwort bekommen? Dann erhalten Sie Zinsen.

Wir erstatten Zinsen ab dem 1. Juli nach dem Jahr, für das Sie eine Steuererklärung einreichen. Reichen Sie eine Steuererklärung für 2022 ein? Dann erhalten Sie ab dem 1. Juli 2023 Zinsen. Erfahren Sie mehr dazu unter Steuerzinsen (auf Niederländisch).

Haben Sie uns noch keine Einkommenserklärung zugesandt? Machen Sie das so schnell wie möglich.

Denn ohne eine Einkommenserklärung können wir Ihre Steuererklärung nicht bearbeiten.

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