In welchem Land muss ich meine deutsche Rente angeben?

Wohnen Sie in den Niederlanden? Dann müssen Sie Ihre deutsche Rente oder Leibrente in Ihrer Steuererklärung in den Niederlanden angeben.

Sie müssen in Deutschland keine Steuererklärung abgeben, wenn Sie dies beim deutschen Finanzamt beantragen. Sie machen das mit dem Formular Verklaring belastingaangifte Duits pensioen (Erklärung zur Steuererklärung für die deutsche Rente).

Wie füllen Sie Ihre Steuererklärung aus?

Tragen Sie Ihre deutsche Rente in der Steuererklärung unter 'Rente und sonstige Leistungen' ein.

Erhalten Sie eine deutsche Leistung als Opfer von Verfolgung oder weil Sie im Zweiten Weltkrieg Zwangsarbeiter waren?

Dann müssen Sie in den Niederlanden dafür keine Steuern zahlen. Daher müssen Sie diesen Betrag nicht in Ihrer niederländischen Einkommensteuererklärung angeben. Dies gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2016.

Es geht dabei um folgende Leistungen:

  • Leistungen gemäß dem: 'Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto' (Ghetto-Leistungen)
  • Leistungen aus dem: 'Härtefonds für rassisch Verfolgte nicht jüdischen Glaubens' (HNG-Fonds-Leistungen)
  • Leistungen gemäß dem: 'Bundesgesetz zur Entschädigung für auf dem Gebiet des ehemaligen Deutschen Reiches lebende Opfer der NS-Verfolgung' (BEG-Leistungen)

Manchmal zahlen Sie in Deutschland schon Steuern auf Ihre deutsche Rente

Das machen Sie in den folgenden Situationen:

  • Sie erhalten eine deutsche staatliche Rente und Sie haben nicht die niederländische Staatsangehörigkeit.
  • Sie erhalten insgesamt mehr als 15.000 € pro Jahr an Renten, Pensionen und Leistungen aus Deutschland. Ihre staatliche Rente, und ab dem 1. Januar 2023 auch Ihre Sozialversicherungsleistung werden bei der Berechnung der 15.000 €-Grenze nicht berücksichtigt.
  • Sie erhalten Sozialversicherungsleistungen aus Deutschland.
  • Sie erhalten eine Rückkaufsumme einer Rente oder Leibrente.

Haben Sie dazu noch Fragen? Rufen Sie dann das Team Grenzüberschreitendes Arbeiten und Unternehmen (GWO) (auf Niederländisch) an.