Ich wohne in Deutschland – wo zahle ich Steuern auf niederländisches Einkommen?

In der Regel zahlen Sie in den Niederlanden Steuern auf Ihr Lohneinkommen.

Lesen Sie die Ausnahmen:

  • Sie sind vorübergehend in den Niederlanden beschäftigt

    Zahlen Sie in Deutschland Lohnsteuer, und werden Sie für Ihren deutschen Arbeitgeber vorübergehend in den Niederlanden arbeiten? Dann zahlen Sie weiterhin Steuern in Deutschland, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
    • Sie bleiben innerhalb von 12 Monaten nicht länger als insgesamt 183 Tage in den Niederlanden, um zu arbeiten.
      Der 12-Monats-Zeitraum muss nicht in einem Kalenderjahr liegen. Auch muss die Höchstzahl der Tage nicht zusammenhängend sein. Gewöhnliche Arbeitsunterbrechungen mit Aufenthalt in den Niederlanden, wie Krankheitstage, Wochenenden und Nationalfeiertage, werden ebenfalls auf die Gesamtzahl von 183 Tage angerechnet.
    • Sie arbeiten in den Niederlanden nicht im Auftrag einer Betriebsstätte Ihres Arbeitgebers.
      Eine Betriebsstätte liegt vor, wenn Ihr Arbeitgeber über eine ständig verfügbare Geschäftseinrichtung in den Niederlanden verfügt, zum Beispiel eine Fabrik, eine Werkstatt, ein Lager oder einen Verkaufsraum.
    Wenn Sie sich länger als 183 Tage in den Niederlanden aufhalten oder die niederländische Betriebsstätte Ihren Lohn zahlt, müssen Sie Ihren Lohn in den Niederlanden versteuern.
  • Sie arbeiten für die Behörde

    Wenn Sie für eine Behörde arbeiten, zahlen Sie in dem Land, in dem diese Behörde ihren Sitz hat, Steuern auf das Einkommen, das Sie von ihr beziehen. Es spielt keine Rolle, in welchem Land Sie wohnen.

  • Sie arbeiten im Bildungswesen

    Werden Sie in den Niederlanden unterrichten oder wissenschaftlich forschen, und werden Sie dafür von Deutschland aus bezahlt (zum Beispiel von einer deutschen Bildungseinrichtung)? Dann zahlen Sie in Deutschland Steuern für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren ab dem Tag Ihrer Arbeitsaufnahme.

    Sie müssen jedoch alle der folgenden Bedingungen erfüllen:

    • Sie halten sich in den Niederlanden auf, wo Sie unterrichten.
    • Sie unterrichten oder forschen in den Niederlanden an einer Hochschule oder einer anderen staatlich anerkannten Bildungseinrichtung.
    • Die wissenschaftliche Forschung muss im öffentlichen Interesse liegen und darf nicht in erster Linie dem persönlichen Nutzen dienen.
    • Sie wohnen nicht in den Niederlanden, während Sie dort arbeiten.

    Diese Regelung gilt für staatliche und private Bildungseinrichtungen, die offiziell anerkannt sind, und für alle Stufen (Grund- und weiterführende Schulen, Berufs- und weiterführende Schulen, höhere Berufsausbildung, Hochschulausbildung und Universitätsausbildung). Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bildungseinrichtung, ob sie offiziell anerkannt ist in den Niederlanden.

    Wenn Sie die Zulage aus Deutschland erhalten, gelten die Regeln unter Sie sind vorübergehend in den Niederlanden beschäftigt. Oder, wenn Sie für eine Behörde arbeiten, die Regeln unter Sie arbeiten für die Behörde.

  • Sie arbeiten in einem internationalen Gewerbegebiet

    Arbeiten Sie als Arbeitnehmer in einem Unternehmen, das in einem Gewerbegebiet an der Grenze zwischen den Niederlanden und Deutschland liegt? Dann müssen Sie Ihren Lohn in dem Land versteuern, in dem Sie pflichtversichert sind. Wenn Sie in den Niederlanden sozialversichert sind, dann zahlen Sie Steuern in den Niederlanden. Wenn Sie in Deutschland sozialversichert sind, zahlen Sie in Deutschland Steuern.

    Auf Grenzinfopunkt, erfahren Sie , wo Sie sozialversichert sind.

  • Sie arbeiten für einen ausländischen Arbeitgeber

    Arbeiten Sie in den Niederlanden für einen Arbeitgeber, der nicht in den Niederlanden oder in Deutschland ansässig ist? Dann müssen Sie Ihren Lohn in den Niederlanden versteuern. Wenn Sie sich jedoch nicht länger als 183 Tage innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums in den Niederlanden aufhalten, zahlen Sie Steuern in Deutschland, es sei denn, es handelt sich um ein Darlehen, eine Abordnung oder eine Entsendung nach den Niederlanden. Oder wenn Sie für eine Betriebsstätte in den Niederlanden arbeiten.

  • Sie erhalten eine Rente, Leibrente oder Sozialversicherungsleistung aus den Niederlanden

    In der Regel müssen Sie Ihre niederländische Rente oder Leibrente in Deutschland versteuern.

    Sie haben eine Rente in den Niederlanden erworben, als Sie dort gearbeitet haben

    Oft erhalten Sie die niederländische Rente auch von den Niederlanden. Sie können aber auch eine niederländische Rente über einen deutschen Versicherer beziehen, wenn Sie diese Rente aus den Niederlanden an diesen Versicherer übertragen haben. Sie müssen also nicht unbedingt Ihre niederländische Rente aus den Niederlanden beziehen.

    Manchmal zahlen Sie Steuern in den Niederlanden

    Sie zahlen Steuern in den Niederlanden, wenn der Gesamtbetrag der folgenden Renten aus den Niederlanden in einem Jahr 15.000 € übersteigt:

    • gesetzliche Rente, zum Beispiel: AOW und Anw
    • Betriebsrente
      Eine Rente, die Sie aufgebaut haben, als Sie bei einem niederländischen Unternehmen gearbeitet haben.
    • Leibrentenzahlung
      Eine Zahlung aus einer Rentenversicherung.

    Bei der Berechnung der 15.000 €-Grenze werden die folgenden Leistungen nicht berücksichtigt:

    • Ihre staatliche Rente
      Eine Rente, die Sie während Ihrer Tätigkeit für die niederländische Regierung erhalten haben.
    • Ihre Sozialversicherungsleistung
      Eine Leistung des UWV, die Sie nach Beendigung Ihrer Beschäftigung erhalten haben. Zum Beispiel: WW, WAO, WIA, Wajong, WAZ oder ZW.

    Staatliche Rente

    Sie zahlen in den Niederlanden Steuern, wenn Sie eine staatliche Rente aus den Niederlanden beziehen und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Es handelt sich um eine Rente, die Sie während Ihrer Tätigkeit für die niederländische Regierung erworben haben.

    Sozialversicherungsleistung

    Sie zahlen in den Niederlanden Steuern auf eine Sozialversicherungsleistung aus den Niederlanden. Es handelt sich um eine Leistung des UWV, nachdem Ihr Arbeitsverhältnis beendet wurde. Zum Beispiel: WW, WAO, WIA, Wajong, WAZ oder ZW.

    Abfindung einer Rente oder Leibrente

    Die Abfindung einer Rente oder Leibrente aus den Niederlanden müssen Sie in den Niederlanden versteuern.