Vorbescheid / Ruling

Auf dem Wege eines Vorbescheids bieten wir national und international tätigen Unternehmen (jedoch auch Individuen und Kleinunternehmern) die Möglichkeit, im Voraus Gewissheit über die Anwendung der gesetzlichen Steuerbestimmungen und -vorschriften zu erhalten.  Wir erteilen den Vorbescheid innerhalb des Rahmens der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften, der politischen Vorgaben und einschlägigen Rechtsprechung.  Auf diese Art und Weise wissen Sie im Voraus, welche Besteuerung Sie erwarten können.

Vorbescheids

Zur Erteilung eines Vorbescheids führt der Steuerinspektor ein Gespräch mit dem Steuerpflichtigen und/oder seinem Vertreter. Dieses Gespräch führt zur Abgabe einer Stellungnahme des Steuerinspektors über die Anwendung der gesetzlichen Steuervorschriften in einem spezifischen Fall. Auf dem Wege eines Vorbescheids bieten wir dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, im Voraus Gewissheit über die Folgen geplanter steuerlicher Handlungen zu erhalten.

Welche Bedingungen muss ein Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids erfüllen?

Möchten Sie einen Vorbescheid erhalten? Beantragen Sie dann schriftlich einen Vorbescheid. Geben Sie in Ihrem Antrag Folgendes an:

  • die Angelegenheit, zu der Sie um eine Stellungnahme bitten
  • alle relevanten Sachverhalte und Umstände
  • die fiskalen Folgen künftiger Handlungen

Bezieht sich Ihr Antrag auf die Art und Weise, in der die Steuervorschriften anzuwenden sind? Dann muss Ihr Antrag eine deutliche Analyse des anwendbaren Steuerrechts enthalten, mit der der Standpunkt, die Sehensweise oder Schlussfolgerung untermauert werden.

Wann lehnen wir einen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids ab?

Werden steuerliche Grenzen erkundet oder liegt ein 'Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben' vor? Dann beendet der Steuerinspektor die Vorbesprechung. Ein 'Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben' liegt beispielsweise vor, wenn der Steuerinspektor eine Beteiligung an Geldwäsche, Bestechung, ernsten Vermögensdelikten oder Terrorismusfinanzierung vermutet.

Ist eine steuersparende Konstruktion vornehmliches Ziel der geplanten steuerlichen Handlung? Dann weist der Steuerinspektor Ihren Standpunkt zurück. Beispielsweise bei Leugnung des Ziels und Zwecks der Steuervorschriften und Verträge.
Die Erteilung eines Vorbescheids dient nicht der Steuerberatung.

Ruling

Im Falle international tätiger Unternehmen wird diese Form der vorherigen verbindlichen Auskunftserteilung meist als 'Ruling' bezeichnet.  Oft bezieht sich die vorherige verbindliche Auskunft auf die Erhebung der Körperschaftsteuer, und zwar in Form von:

  • Advance Pricing Agreements (APA), und
  • Advance Tax Rulings (ATR)

Advance Pricing Agreements (APA)

Mit einem APA wird dem Steuerpflichtigen im Voraus eine verbindliche Auskunft über die Festlegung einer geschäftlichen Entlohnung oder die Methode zur Festlegung einer geschäftlichen Entlohnung für grenzüberschreitende Geschäftsvorfälle (Waren und Dienstleistungen) zwischen verbundenen Organisationen und Unternehmen oder zwischen Bestandteilen einer selben Organisation oder eines selben Unternehmens erteilt. Dies erfolgt auf der Grundlage der OECD-Verrechnungspreisleitlinien.

Advance Tax Rulings (ATR)

Mit einem ATR wird dem Steuerpflichtigen im Voraus eine verbindliche Auskunft über die Besteuerungsfolgen eines beabsichtigten Geschäftsvorfalls oder einer Kombination von Geschäftsvorfällen in einem internationalen Kontext erteilt. Es handelt sich um die Anwendung der niederländischen Steuerbestimmungen und -vorschriften in einer spezifischen Situation bei einer spezifischen Organisation oder Firma. Ein Beispiel: Findet die Beteiligungsfreistellung Anwendung oder nicht? Diesbezüglich können mit der niederländischen Steuerbehörde Sachdiskussionen über die konkrete Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften zu den vorgelegten Sachverhalten und Umständen geführt werden.

Ruling sorgt innerhalb des gesetzlichen Rahmens im Voraus für Steuersicherheit

Die Auslegung der gesetzlichen Steuerbestimmungen und -vorschriften ist immer für alle Steuerpflichtigen gleich. Dabei ist es unerheblich, ob Sie im Voraus mit Hilfe eines APA oder ATR Vereinbarungen treffen oder nicht. Der Mehrwert des Ruling ist die gewährte Sicherheit im Voraus. Ob wir unser Urteil über einen Sachverhalt nun im Voraus oder im Nachhinein erteilen, die niederländische Steuerbehörde hält sich dabei immer an den gesetzlichen Rahmen. Es werden niemals gesetzeswidrige Vereinbarungen über beispielsweise Steuersätze oder Befreiungen getroffen.

Weitere (Hintergrund-) Informationen

Weitere Informationen zu Rulings finden sich im Bereich:
Die Organisation / Dossiers / Besteuerung und internationale Strukturen / Factsheet Rulings (nur in Niederländisch).

Ruling beantragen

Ihren Antrag auf die Erteilung eines APA oder eines ATR reichen Sie bei Ihrem Steuerinspektor ein (siehe unter Adressen belasting- en douanekantoren - Adressen der Steuer- und Zollgeschäftsstellen - nur in Niederländisch).

Senden Sie eine Kopie Ihres Antrags auf Erteilung eines APA oder eines ATR an:

Belastingdienst/Grote Ondernemingen Internationaal
Behandelteam IFZ
Postbus 30206
2500 GE Den Haag
Niederlande

Javascript ist in Ihrem Webbrowser deaktiviert. Sie müssen Javascript aktivieren, um unsere Website aufrufen zu können.