Entschädigung

Schadenersatz

Haben Sie als unmittelbare Folge eines unrechtmäßigen Handelns des Belastingdienst einen (materiellen) Schaden erlitten? In diesem Fall können Sie einen Antrag auf Schadenersatz einreichen.

Wie müssen Sie einen Schadenersatz beantragen?

Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag bei der Stelle ein, bei der Ihrer Meinung nach unrechtmäßig gehandelt worden ist, etwa bei Ihrem Finanzamt, bei der Zollstelle oder beim Finanzamt/Abteilung Zuschläge.
In Ihrem Antrag geben Sie an, welchen (materiellen) Schaden Sie als direkte Folge des unrechtmäßigen Handelns erlitten haben. Sie müssen den Schaden belegen, etwa mit Rechnungen und Zahlungsbelegen.

Wann können Sie eine Reaktion auf den Antrag erwarten?

Wir bemühen uns, innerhalb von 8 Wochen zu reagieren. Sollte dies nicht möglich sein, etwa da noch zusätzliche Informationen benötigt werden, werden Sie darüber von uns in Kenntnis gesetzt.

Wie wird ein Antrag auf Schadenersatz beurteilt?

Bei der Beurteilung Ihres Antrags werden unter anderem folgende Fragen berücksichtigt:

  • Hat der Belastingdienst Ihnen gegenüber unrechtmäßig gehandelt?
  • Besteht ein direkter Zusammenhang zwischen dem unrechtmäßigen Handeln des Belastingdienst und dem von Ihnen behaupteten (materiellen) Schaden?
  • Haben Sie selbst auch Schuld?
  • Haben Sie alles unternommen, um den Schaden zu beschränken?
  • Kommt der Schaden für eine Erstattung in Frage?

Sie sind mit der Entscheidung nicht einverstanden. Was tun?

Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie beim Team für Rechtsfragen des Finanzministeriums eine erneute Erwägung des Beschlusses beantragen:

Ministerie van Financiën
Directoraat-Generaal Belastingdienst
Team Juridische Zaken
Postbus 20201
2500 EE Den Haag

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