Steuererklärung Dividendensteuer ruckerstattung für ausländische juristische personen, die keiner gewinnbesteuerung unterlegen

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Haben Sie als juristische Person Ihren Sitz in der EU? Für Dividendenauszahlungen nach dem 1. Januar 2007 können Sie die Erstattung der gesamten (15%) Dividendensteuer beantragen, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben Ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat als die Niederlande.
  • Sie unterliegen in jenem Staat keiner Gewinnsteuer.
  • Wenn Sie Ihren Sitz in den Niederlanden haben würden, würden Sie keiner Gewinnsteuer unterliegen.

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