Welche Daten brauche ich für meine Steuererklärung 2024 als ausländischer Steuerpflichtiger?

Prüfen Sie im Voraus, ob Sie bereits über alle Angaben verfügen. Ab dem 1. März können Sie Ihre Steuererklärung 2024 als ausländischer Steuerpflichtiger abgeben.

Diese Daten brauchen Sie. Wir haben die Daten nach Kategorien aufgelistet

Steuererklärung 2024 für ausländische Steuerpflichtige

Personenbezogene Daten

  • Ihre Bürgerservicenummer (bsn) und die Ihres Partners und Ihrer Kinder
  • die Kontonummer Ihres Bankkontos (IBAN, vorzugsweise ein niederländisches Bankkonto)
  • Ihr DigiD oder ein europäisch anerkanntes Login-Tool
  • Ihre Telefonnummer
  • Ihre Adressdaten

Einkünfte (weltweit, sowohl in den Niederlanden als auch außerhalb der Niederlande)

  • Ihre Jahresübersichten für 2024
    Und wenn Sie keine haben: Ihre Gehaltsabrechnungen.
  • zu belgischen Löhnen: alle Gehaltsabrechnungen
  • bezogener Partnerunterhalt

Bankkonten (niederländische und ausländische)

  • Jahresübersicht 2024 des Bankkontos/der Bankkonten von Ihnen, Ihrem Partner und Ihren Kindern unter 18 Jahren
  • Jahresübersicht 2024 des Sparkontos/der Sparkonten von Ihnen, Ihrem Partner und Ihren Kindern unter 18 Jahren
  • Jahresübersicht 2024 der Anlagekonten von Ihnen, Ihrem Partner und Ihren Kindern unter 18 Jahren

Wohnen

Wenn Sie ein ausländischer Steuerpflichtiger sind:

  • den Schätzwert (WOZ-Wert) Ihres Wohneigentums mit dem 1. Januar 2023 als Stichtag
    Diesen Wert finden Sie im Schätzwertbescheid (WOZ-Bescheid), den Sie im letzten Jahr von der Stadt/Gemeinde erhalten haben.
  • die Jahresübersicht 2024 Ihrer Hypothek
  • bei Kauf oder Verkauf Ihres Wohneigentums: die Rechnung des Notars
  • die Details einer zweiten Wohnung oder eines Ferienhauses in den Niederlanden

Wenn Sie ein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger sind oder wenn Sie in den Niederlanden sozialversichert waren, benötigen Sie auch die Angaben zu Ihrem Wohneigentum in Ihrem Wohnsitzland:

  • den Wert Ihres Wohneigentums
  • die Jahresübersicht 2024 Ihrer Hypothek für diese Wohnung

Abzugsposten (nur wenn Sie ein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger sind, oder wenn Sie in Belgien, Surinam oder auf Aruba wohnten, oder wenn Sie in den Niederlanden sozialversichert waren)

Sie brauchen Zahlungsbelege. Zum Beispiel:

  • Spenden
  • Krankheitskosten, die Ihnen nicht erstattet wurden
    Die Selbstbeteiligung zur Krankenversicherung (Zvw), den Krankenkassenbeitrag sowie den Selbstbehalt dürfen Sie nicht abziehen.
  • Geleistete Partnerunterhaltszahlungen

Sonstiges (nur wenn Sie ein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger sind, oder wenn Sie in Belgien, Surinam oder auf Aruba wohnten, oder wenn Sie in den Niederlanden sozialversichert waren)

  • Angaben von Darlehen und weiteren Schulden
  • Angaben bezahlter Leibrentenbeiträge
  • Übersicht bezahlter Arbeitsunfähigkeitsversicherungen (AOV)
  • Dividendendaten

Nur, wenn Sie Folgendes erhalten haben:

  • vorläufiger Einkommensteuerbescheid für 2024
  • vorläufiger Bescheid für den einkommensabhängigen Krankenversicherungsbeitrag (Zvw) für 2024

Tipp

Es ist auch nützlich, Ihre Steuererklärung vom letzten Jahr hinzuzuziehen, insbesondere wenn sich im letzten Jahr nicht viel geändert hat.

Sie haben nicht alle Unterlagen gefunden? Haben Sie auch an die elektronischen Dokumente gedacht?

Viele niederländische Unternehmen und Behörden versenden nur noch Post auf elektronischem Weg. Zum Beispiel befinden sich bereits viele elektronische Mitteilungen der niederländischen Behörden in Ihrem Postfach. Ihr vorläufiger Steuerbescheid für 2024, zum Beispiel. Sie können sich mit Ihrem DigiD anmelden.

Haben Sie alle Daten gesammelt?

Ab dem 1. März können Sie Ihre Steuererklärung 2024 als ausländischer Steuerpflichtiger abgeben.