Welche Daten brauche ich für meine Steuererklärung 2023 als ausländischer Steuerpflichtiger?

Prüfen Sie, ob Sie über alle Angaben verfügen. Dann können Sie Ihre Steuererklärung 2023 als ausländischer Steuerzahler abgeben.

Diese Daten brauchen Sie. Wir haben die Daten nach Kategorien aufgelistet

Steuererklärung 2023 für ausländische Steuerpflichtige

Personenbezogene Daten

  • Ihre Bürgerservicenummer (bsn) und die Ihres Partners und Ihrer Kinder
  • die Kontonummer Ihres Bankkontos (IBAN, vorzugsweise ein niederländisches Bankkonto)
  • Ihr DigiD oder ein europäisch anerkanntes Login-Tool
  • Ihre Telefonnummer
  • Ihre Adressdaten

Einkünfte (weltweit, sowohl in den Niederlanden als auch außerhalb der Niederlande)

  • Ihre Jahresübersichten für 2023
    Und wenn Sie keine haben: Ihre Gehaltsabrechnungen.
  • zu belgischen Löhnen: alle Gehaltsabrechnungen
  • bezogener Partnerunterhalt

Bankkonten (niederländische und ausländische)

  • Jahresübersicht 2023 des Bankkontos/der Bankkonten von Ihnen, Ihrem Partner und Ihren Kindern unter 18 Jahren
  • Jahresübersicht 2023 des Sparkontos/der Sparkonten von Ihnen, Ihrem Partner und Ihren Kindern unter 18 Jahren
  • Jahresübersicht 2023 der Anlagekonten von Ihnen, Ihrem Partner und Ihren Kindern unter 18 Jahren

Wohnen

Wenn Sie ein ausländischer Steuerpflichtiger sind:

  • den Schätzwert (WOZ-Wert) Ihres Wohneigentums mit dem 1. Januar 2022 als Stichtag
    Diesen Wert finden Sie im Schätzwertbescheid (WOZ-Bescheid), den Sie im letzten Jahr von der Stadt/Gemeinde erhalten haben.
  • die Jahresübersicht 2023 Ihrer Hypothek
  • bei Kauf oder Verkauf Ihres Wohneigentums: die Rechnung des Notars
  • die Details einer zweiten Wohnung oder eines Ferienhauses in den Niederlanden

Wenn Sie ein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger sind oder wenn Sie in den Niederlanden sozialversichert waren, benötigen Sie auch die Angaben zu Ihrem Wohneigentum in Ihrem Wohnsitzland:

  • den Wert Ihres Wohneigentums
  • die Jahresübersicht 2023 Ihrer Hypothek für diese Wohnung

Abzugsposten (nur wenn Sie ein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger sind, oder wenn Sie in Belgien, Surinam oder auf Aruba wohnten, oder wenn Sie in den Niederlanden sozialversichert waren)

Sie brauchen Zahlungsbelege. Zum Beispiel:

  • Spenden
  • Krankheitskosten, die Ihnen nicht erstattet wurden
    Die Selbstbeteiligung zur Krankenversicherung (Zvw), den Krankenkassenbeitrag sowie den Selbstbehalt dürfen Sie nicht abziehen.
  • Geleistete Partnerunterhaltszahlungen

Sonstiges (nur wenn Sie ein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger sind, oder wenn Sie in Belgien, Surinam oder auf Aruba wohnten, oder wenn Sie in den Niederlanden sozialversichert waren)

  • Angaben von Darlehen und weiteren Schulden
  • Angaben bezahlter Leibrentenbeiträge
  • Übersicht bezahlter Arbeitsunfähigkeitsversicherungen (AOV)
  • Dividendendaten

Nur, wenn Sie Folgendes erhalten haben:

  • vorläufiger Einkommensteuerbescheid für 2023
  • vorläufiger Bescheid für den einkommensabhängigen Krankenversicherungsbeitrag (Zvw) für 2023
Tipp
Es ist auch nützlich, Ihre Steuererklärung vom letzten Jahr hinzuzuziehen, insbesondere wenn sich im letzten Jahr nicht viel geändert hat.

Sie haben nicht alle Unterlagen gefunden? Haben Sie auch an die elektronischen Dokumente gedacht?

Viele niederländische Unternehmen und Behörden versenden nur noch Post auf elektronischem Weg. Zum Beispiel befinden sich bereits viele elektronische Mitteilungen der niederländischen Behörden in Ihrem Postfach. Ihr vorläufiger Steuerbescheid für 2023, zum Beispiel. Sie können sich mit Ihrem DigiD anmelden.

Haben Sie alle Daten gesammelt? Geben Sie die Steuererklärung 2023 vor dem 1. Mai ab

Melden Sie sich an und wählen Sie 'Aangifte inkomstenbelasting voor buitenlandse belastingplichtigen doen' unter 'Inkomstenbelasting',  'Belastingjaar 2023', '+ Meer tonen'.

(Einkommensteuererklärung für ausländische Steuerpflichtige abgeben, unter Einkommensteuer, Steuerjahr 2023, + Mehr anzeigen).

Anmelden bei Mijn Belastingdienst

Oder beantragen Sie einen Aufschub vor dem 1. Mai

Sind Sie nicht in der Lage, Ihre Steuererklärung vor dem 1. Mai abzugeben? Beantragen Sie dann einen Aufschub vor dem 1. Mai.