Kann ich die Expat-Regelung (30-%-Regelung) beantragen, wenn ich in die Niederlande zum Arbeiten komme?
Sie können die Expat-Regelung beantragen, wenn Sie alle Bedingungen erfüllen.
Dies sind die Bedingungen:
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Sie sind bei Ihrem Arbeitgeber angestellt
Sie können die Expat-Regelung nur nutzen, wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber angestellt sind.
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Sie verfügen über ein spezifisches Fachwissen
Ihr spezifisches Fachwissen ist auf dem niederländischen Arbeitsmarkt nicht oder kaum zu finden. Sie verfügen über dieses Fachwissen, wenn Ihr Jahresgehalt ohne die steuerfreie Erstattung in den Niederlanden das in der Tabelle angegebene Jahresgehalt übersteigt.
Tabelle: spezifisches Fachwissen Jahr Ihr Jahresgehalt übersteigt 2025 46.660 € 2024 46.107 € 2023 41.954 € Sie sind jünger als 30 Jahre und Sie haben einen niederländischen akademischen Mastertitel
Oder Sie haben einen gleichwertigen Mastergrad in einem anderen Land erworben. Dann verfügen Sie über ein spezifisches Fachwissen, wenn Ihr Gehalt ohne die steuerfreie Erstattung in den Niederlanden das in der Tabelle angegebene Jahresgehalt übersteigt.
Tabelle: spezifisches Fachwissen wenn Sie jünger sind als 30 Jahre Jahr Ihr Jahresgehalt übersteigt 2025 35.468 € 2024 35.048 € 2023 31.891 € Sie betreiben wissenschaftliche Forschung
Und Sie führen diese Forschung an einer ausgewiesenen Forschungseinrichtung durch. Oder Sie sind ein Arzt in der Ausbildung zum Facharzt. Sie können in diesem Fall immer die Expat-Regelung in Anspruch nehmen. Die Höhe Ihres Gehalts ist nicht wichtig.
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Sie wurden außerhalb der Niederlande angeworben
Sie wurden auch außerhalb der Niederlande angeworben, wenn Sie auf Aruba, den BES-Inseln, Curaçao oder Sint Maarten wohnhaft sind.
Keine Expat-Regelung (30-%-Regelung), wenn Sie in der Grenzregion wohnen
Sie müssen in den 24 Monaten vor Ihrem ersten Arbeitstag in den Niederlanden mehr als 16 Monate lang in einer Entfernung von mehr als 150 km Luftlinie von der niederländischen Grenze gewohnt haben. Sie dürfen also nicht in Belgien, Luxemburg oder Teilen Deutschlands, Frankreichs oder des Vereinigten Königreichs wohnen.
Sie haben bereits in den Niederlanden gearbeitet
Hatten Sie früher Anspruch auf die Expat-Regelung, und haben Sie danach Ihren Wohnsitz außerhalb der Niederlande genommen? Wenn ja, muss die Entfernung zur niederländischen Grenze nicht mehr als 150 km betragen, wenn Sie alle folgenden Bedingungen erfüllen:
- Ihr vorheriger Arbeitsaufenthalt liegt höchstens 5 Jahre zurück. Vor dem 1. Januar 2021 durfte Ihr vorheriger Arbeitsaufenthalt nicht länger als höchstens 8 Jahre zurückliegen.
- Sie haben zu Beginn Ihres letzten Arbeitsverhältnisses in den 24 vorangegangenen Monaten mehr als 16 Monate lang mehr als 150 km Luftlinie von der niederländischen Grenze entfernt gewohnt.
- In Ihrer vorherigen Arbeitsaufenthalt hatten Sie eine gültige Entscheidung für die Expat-Regelung. Oder Sie können plausibel machen, dass Sie während Ihrer vorherigen Arbeitsaufenthalt die damals geltenden Bedingungen für die Expat-Regelung erfüllt haben.
Sie haben einen PhD und einen Doktortitel
Sie können dann die Expat-Regelung in Anspruch nehmen, wenn Sie in den 24 Monaten vor Beginn Ihrer Doktorarbeit in den Niederlanden mehr als 16 Monate lang mehr als 150 km von der niederländischen Grenze entfernt gewohnt haben.
Während der Promotion und zwischen der Promotion und dem Beginn Ihrer Tätigkeit in den Niederlanden, dürfen Sie in den Niederlanden oder in einem Umkreis von 150 Km von der niederländischen Grenze gewohnt haben.
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Sie haben eine gültige Entscheidung
Ihre Entscheidung hat eine Laufzeit von bis zu 5 Jahren. Das Enddatum ist auf Ihrer Entscheidung angegeben. Wir werden die Dauer Ihrer Entscheidung um den Zeitraum kürzen, in dem Sie zuvor in den Niederlanden gearbeitet oder gewohnt haben.
In den folgenden Fällen wird die Laufzeit der Entscheidung nicht gekürzt:
- Sie haben schon einmal in den Niederlanden gearbeitet oder sich dort aufgehalten, und dieser Zeitraum endete mehr als 25 Jahre, bevor Sie Ihre jetzige Stelle antraten.
- Sie haben in den letzten 25 Jahren gelegentlich in den Niederlanden gearbeitet, aber insgesamt weniger als 20 Tage pro Jahr. Zum Beispiel während einer Geschäftsreise aus dem Ausland.
- Sie haben sich in den letzten 25 Jahren gelegentlich in den Niederlanden aufgehalten, z. B. für Urlaub, Familienbesuche oder andere persönliche Umstände. Und dies nicht länger als insgesamt 6 Wochen pro Jahr oder einen einmaligen Zeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Monaten.
Die Expat-Regelung (30-%-Regelung) beantragen
Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, füllen Sie das Antragsformular gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber aus. Sie werden innerhalb von 8 Wochen von uns benachrichtigt.
Expat-Regelung beantragen (auf Niederländisch)
Application for Expat Scheme (auf Englisch)
Häufig gestellte Fragen zur Expat-Regelung (30-%- Regelung)
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Was ist die Expat-Regelung (30-%-Regelung)?
Wenn Sie aus einem anderen Land kommen, um als Expat in den Niederlanden zu arbeiten, können Ihnen zusätzliche Kosten entstehen, weil die Lebenshaltungskosten hier teurer sind als in Ihrem Heimatland. Mit der Expat-Regelung können Sie von Ihrem Arbeitgeber eine steuerfreie Erstattung dieser sogenannten extraterritorialen Kosten erhalten.
Statt einer steuerfreien Kostenerstattung kann Ihr Arbeitgeber Ihnen auch bis zu 30 % Ihres Lohns einschließlich der Kostenerstattung steuerfrei auszahlen. Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen 30 % Ihres Lohns steuerfrei zu zahlen. Die Erstattung kann auch niedriger sein. Vereinbaren Sie daher im Voraus mit Ihrem Arbeitgeber, welche Erstattung Sie erhalten, wenn Sie die Expat-Regelung beantragen.
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Wie hoch ist die maximale steuerfreie Erstattung?
Ab 2025 beträgt Ihre maximale steuerfreie Erstattung 73.800 €. Sie können diese Erstattung von 73.800 € erhalten, wenn Sie ein Gehalt von 246.000 € oder mehr haben, und die Expat-Regelung das ganze Jahr über nutzen.
Wenn Sie die Expat-Regelung nur für einen Teil des Jahres nutzen, ist Ihre maximale steuerfreie Erstattung niedriger. Die Erstattung wird dann zeitproportional für den Teil des Jahres berechnet, in dem Sie die Expat-Regelung nutzen.
Wenn Sie die Expat-Regelung bereits in 2022 genutzt haben, tritt die maximale Erstattung für Sie erst am 1. Januar 2026 ein.
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Sie wechseln den Arbeitgeber - was bedeutet das für die Expat-Regelung (30-%-Regelung)?
Wechseln Sie den Arbeitgeber innerhalb einer kohärente Gruppe van Quellensteuerpflichtigen, und erfüllen Sie auch bei Ihrem neuen Arbeitgeber die Bedingungen der Expat-Regelung? Dann bleibt Ihre Entscheidung über die Expat-Regelung gültig. Sie müssen keinen neuen Antrag einreichen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob Ihr neuer und Ihr alter Arbeitgeber zur gleichen kohärente Gruppe van Quellensteuerpflichtigen gehören.
Neuer Arbeitgeber außerhalb der kohärente Gruppe von Quellensteuerpflichtigen
Erkundigen Sie sich gemeinsam mit Ihrem neuen Arbeitgeber, ob Ihre Entscheidung über die Expat-Regelung gültig bleiben kann. Dies ist möglich, wenn Sie innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung Ihrer alten Stelle bei Ihrem neuen Arbeitgeber anfangen.
Stellen Sie Ihren Antrag innerhalb von 4 Monaten nach Arbeitsantritt bei Ihrem neuen Arbeitgeber. Dann können Sie die Expat-Regelung ab dem 1. Arbeitstag bei Ihrem neuen Arbeitgeber nutzen.
Expat-Regelung beantragen (auf Niederländisch)
Application for Expat Scheme (auf Englisch)
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Was sind extraterritoriale Kosten? Und was nicht?
Zu den extraterritorialen Kosten gehören die folgenden:
- zusätzliche Kosten für den Lebensunterhalt, weil die Preise in den Niederlanden höher als in dem Land sind, aus dem Sie kommen, z. B. zusätzliche Ausgaben für Mahlzeiten, Gas, Wasser und Strom
- Kosten für eine vorbereitende Reise in die Niederlande, eventuell mit Ihrer Familie, um zum Beispiel eine Wohnung oder eine Schule zu suchen
- Kosten für die Beantragung oder Umschreibung offizieller persönlicher Papiere, z. B. Aufenthaltsgenehmigungen, Visa und Führerscheine
- Kosten für medizinische Überprüfungen und Impfungen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in den Niederlanden
- Kosten für eine doppelte Haushaltsführung, wenn Sie auch weiterhin in dem Land wohnen, aus dem Sie kommen, z. B. Hotelkosten
- die (ersten) Wohnraumkosten:
Wenn Ihnen Wohnraum zur Verfügung gestellt wird, sind nur die (ersten) Wohnraumkosten, die 18 % des Lohns aus einem gegenwärtigen Arbeitsverhältnis übersteigen, extraterritoriale Kosten. Die übrigen Kosten gelten als Lohn. Wenn Sie selbst etwas mieten, darf Ihr Arbeitgeber ebenfalls die 18-%-Berechnungsmethode anwenden, um den Mehrbetrag steuerfrei zu erstatten. Im Allgemeinen kann Ihr Arbeitgeber die Wohnraumkosten für Mobiliar nicht steuerfrei erstatten oder erteilen. - Lagerkosten für den Teil des Umzugsguts, den Sie nicht in die Niederlande mitnehmen
- Reisekosten in das Land, aus dem Sie kommen, zum Beispiel für Familienbesuche oder Familienzusammenführung
- zusätzliche Kosten für das Ausfüllen der Einkommensteuererklärung, wenn dies teurer ist als das Ausfüllen der Erklärung durch einen vergleichbaren Steuerberater in Ihrem Herkunftsland.
- Kurskosten für das Erlernen der niederländischen Sprache für Sie und die Familienmitglieder, die bei Ihnen wohnen
- zusätzliche (nicht geschäftliche) Gesprächsgebühren für Telefongespräche mit Ihrem Herkunftsland
- die Kosten für die Beantragung einer Sozialversicherungsbefreiung, z. B. einer Bescheinigung A1 oder E101
Keine extraterritorialen Kosten
Kosten, die nicht extraterritorial sind, können von Ihrem Arbeitgeber nicht steuerfrei erstattet werden.
Kosten, die nicht extraterritorial sind, sind zum Beispiel:
- Leiharbeitsvergütungen, Prämien und ähnliche Erstattungen
- Kapitalverluste
- Kauf- und Verkaufskosten einer Eigentumswohnung
- Ausgleich für höhere Steuersätze im Arbeitsland
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Können Sie eine Erstattung der Schulgebühren erhalten?
Zusätzlich zur Expat-Regelung können Sie von Ihrem Arbeitgeber eine steuerfreie Erstattung der extraterritorialen Kosten für Schulgebühren erhalten. Dabei muss es sich um eine internationale Schule oder um eine internationale Abteilung einer regulären Schule handeln. Dies ist der Fall, wenn:
- die Ausbildung an der betreffenden Schule (oder Abteilung) basiert auf einem ausländischen System
- die Schule oder Abteilung ist hauptsächlich für Kinder von im Ausland tätigen Arbeitnehmern bestimmt
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Welches Einkommen geben Sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung an?
In Ihrer Einkommensteuererklärung geben Sie das Jahresgehalt an, das auf Ihrer Jahresabrechnung steht. Bei der Berechnung Ihres Jahresgehalts ist die Expat-Regelung bereits berücksichtigt worden. Sie brauchen also Ihr Jahresgehalt nicht selbst zu berechnen.
Läuft die Expat-Regelung im Laufe des Jahres ab? Auch dann müssen Sie das Jahresgehalt, das auf Ihrer Jahresabrechnung angegeben ist, angeben. Die Jahresabrechnung erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber.
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Was ist die partielle ausländische Steuerpflicht?
Ab dem 1. Januar 2025 können Sie sich in Ihrer Steuererklärung nicht mehr für eine partielle ausländische Steuerpflicht entscheiden. Wenn Sie die Expat-Regelung vor 2024 genutzt haben, können Sie die partielle ausländische Steuerpflicht aufgrund des Übergangsrechts noch bis 2026 nutzen.
In Ihrer Einkommensteuererklärung können Sie sich für eine partielle ausländische Steuerpflicht entscheiden, wenn Sie in den Niederlanden wohnen und die Expat-Regelung nutzen. Sie sind dann mit Ihren steuerpflichtigen Einkünften aus erheblichen Zinsen (Box 2) und Ihren steuerpflichtigen Einkünften aus Ersparnissen und Anlagen (Box 3) ein ausländischer Steuerpflichtiger. Dies kann für Sie von Vorteil sein, da Sie dann in Box 2 und Box 3 ein geringeres zu versteuerndes Einkommen versteuern müssen.
Sie können partiell ausländisch Steuerpflichtig sein ab dem 1. Tag des Kalenderjahres, in dem Sie sich dafür entscheiden. Jedoch nicht vor dem 1. Tag, an dem Sie die Expat-Regelung nutzen.
Wenn Sie einen Partner haben, können Sie gemeinsam eine Steuererklärung als Steuerpartner abgeben. Das können Sie auch dann tun, wenn Sie nur die Expat-Regelung nutzen und Ihr Partner nicht. Allerdings kann Ihr Steuerpartner dann nicht für eine partielle ausländische Steuerpflicht in der Steuererklärung entscheiden. Dies ist nur möglich, wenn Ihr Partner ebenfalls die Expat-Regelung nutzt.
Lesen Sie mehr über die partielle ausländische Steuerpflicht (nur auf Niederländisch verfügbar).