Kann ich einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen, wenn ich ein ausländischer Steuerpflichtiger bin?

Ja, das ist möglich. Aber vielleicht nicht für alle Abzugsposten und Abgabenermäßigungen.

Für welche ist das möglich? Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab:

  • Zum Beispiel davon, in welchem Land Sie leben.
  • Und ob Sie in den Niederlanden für die Einheitsversicherungen, wie AOW, pflichtversichert sind.
  • Und ob Sie ein ausländischer Steuerpflichtiger oder ein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger sind.
Wichtig!

Ausländische Steuerpflichtige können einen vorläufigen Steuerbescheid nicht elektronisch beantragen.

Ein ausländischer Steuerpflichtiger oder ein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger?

Sie sind ein ausländischer Steuerpflichtiger, wenn Sie nicht in den Niederlanden wohnen, aber niederländische Einkünfte haben. Das sind Einkünfte in den Niederlanden, die Sie aus Arbeit und Wohnung (Box 1), Wesentliche Beteiligung (Box 2) und Spar- und Anlageaktivitäten (Box 3) beziehen.

Und Sie sind ein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger, wenn Sie in einem EU-Land, in Liechtenstein, Norwegen, Island, der Schweiz, auf Bonaire, St. Eustatius oder Saba wohnen und Sie 90% oder mehr Ihres Gesamteinkommens in den Niederlanden versteuern.

Warum sollte ich einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen?

Bekommen Sie Geld von uns zurück? Dann müssen Sie bei einem vorläufigen Steuerbescheid nicht auf Ihr Geld warten.

Müssen Sie bezahlen? Dann zahlen Sie bereits im Voraus, damit Sie bei Ihrer endgültigen Veranlagung so wenig wie möglich zusätzlich zahlen müssen.

Wofür kann ich einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen?

Wählen Sie Ihre Situation und lesen Sie wofür Sie einen vorläufigen Steuerbescheid beantragen können

Wie beantrage ich einen vorläufigen Steuerbescheid?

Mit dem Papier-Formular 'Antrag auf oder Änderung des vorläufigen Steuerbescheids 2023 für ausländische Steuerpflichtige'. Das Formular können Sie online bestellen.