Ferienwohnung in den Niederlanden - was ist mit den Steuern?

In den Niederlanden zahlen Sie für Ihre Ferienwohnung Grunderwerbssteuer, Einkommensteuer und Grundsteuer. Wie das funktioniert, ist je nach Art der Steuer unterschiedlich.

Sie zahlen Grunderwerbssteuer, wenn Sie das Ferienhaus kaufen

Sie zahlen 10,4% des Kaufpreises der Ferienwohnung. Wie Sie bezahlen, hängt davon ab, wie Sie Eigentümer geworden sind.

Haben Sie eine notarielle Urkunde erstellen lassen? Dann müssen Sie nichts machen. Der Notar erledigt die Steuererklärung für Sie und zahlt auch in Ihrem Namen die Grunderwerbssteuer.

Haben Sie keine notarielle Urkunde erstellen lassen? In diesem Fall geben Sie die Steuererklärung selbst ab und zahlen Sie die Grunderwerbssteuer selbst.

Sie müssen innerhalb von 1 Monat, nachdem Sie Eigentümer der Ferienwohnung geworden sind, eine Steuererklärung zur Grunderwerbssteuer abgeben. Das Steuerformular fordern Sie beim SteuerTelefon an.

Sie zahlen Einkommensteuer auf Ihre Ferienwohnung in den Niederlanden. Auch wenn Sie im Ausland leben.

Sie geben eine Online-Steuererklärung als ausländischer Steuerpflichtiger ab. Wie das funktioniert, erfahren Sie unter Wie melde ich mich an, für meine Steuererklärung als ausländischer Steuerpflichtiger?

In der Steuererklärung tragen Sie die Daten Ihrer Ferienwohnung ein, wie die Adresse und den WOZ-Wert. Den WOZ-Wert erhalten Sie von der Stadt/Gemeinde, in der sich Ihr Ferienhaus befindet.

Wie viel Einkommensteuer zahlen Sie?

Das hängt von Ihrem Einkommen, dem WOZ-Wert und etwaigen Schulden auf Ihrer Ferienwohnung ab. Füllen Sie das Steuerformular aus und wir berechnen den Betrag für Sie.

Grundsteuer (OZB) zahlen Sie an die Stadt/Gemeinde

Sie werden darüber von der Stadt/Gemeinde, in der sich Ihre Ferienwohnung befindet, informiert.

Wie viel Grundsteuer (OZB) zahlen Sie?

Dies ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Die Grundsteuer beträgt einen Prozentsatz des WOZ-Wertes Ihrer Immobilie. Die Kommunen legen den Prozentsatz jedes Jahr erneut fest.