Ferienwohnung in den Niederlanden - wie sieht es mit Steuern aus?
In den Niederlanden zahlen Sie Grunderwerbssteuer, wenn Sie eine Ferienwohnung kaufen. Und Einkommenssteuer und Grundsteuer (OZB), wenn Sie der Eigentümer sind. Es spielt keine Rolle, ob Sie in den Niederlanden oder im Ausland wohnen.
Sie wohnen nicht in Ihrer Ferienwohnung
Ihre Ferienwohnung ist eine Zweitwohnung. Das bedeutet, Sie wohnen nicht dort. Es kann sich auch um ein Chalet oder ein Mobilheim in einem Ferienpark handeln, bei dem Sie zum Beispiel das Grundstück mieten oder pachten.
Sie zahlen 8 % Grunderwerbssteuer auf den Kaufpreis
Haben Sie eine Ferienwohnung gekauft und bei einem Notar einen Kaufvertrag erstellen lassen? Dann übernimmt der Notar für Sie die Steuererklärung und die Zahlung der Grunderwerbsteuer.
Haben Sie den Kauf nicht bei einem Notar erstellen lassen, dann müssen Sie die Steuererklärung und die Zahlung selbst vornehmen. Sie müssen die Grunderwerbsteuererklärung innerhalb von 1 Monat, nachdem Sie Eigentümer geworden sind, abgeben. Das Formular für die Steuererklärung können Sie beim SteuerTelefon anfordern.
Sie zahlen Einkommensteuer auf den fiktiven oder tatsächlichen Ertrag
Wir berechnen den fiktiven Ertrag (fictief rendement) Ihrer Ferienwohnung mit einem festen Prozentsatz. Für 2026 beträgt dieser Prozentsatz 6,00 %. Für 2025 betrug er 5,88 %. Für 2026 ist der fiktive Ertrag Ihrer Ferienwohnung also höher. Dadurch zahlen Sie 2026 mehr Steuern in Box 3 als 2025.
Sie können uns den tatsächlichen Ertrag mitteilen
Möglicherweise liegt der tatsächliche Ertrag (werkelijk rendement) Ihrer Ferienwohnung unter dem fiktiven Ertrag, den wir für Box 3 verwendet haben. In diesem Fall können Sie uns Ihren tatsächlichen Ertrag mitteilen. Dann müssen Sie möglicherweise weniger Steuern zahlen. Oder Sie erhalten Geld zurück.
Den tatsächlichen Ertrag für 2025 können Sie in Ihrer Steuererklärung 2025 angeben. Wann Sie den tatsächlichen Ertrag für 2024 oder früher angeben können, erfahren Sie in einem Schreiben, das Sie von uns erhalten. Weitere Informationen finden Sie unter:
- Wann erhalte ich das Schreiben, dass ich mein Box 3-Einkommen angeben kann? (nur auf Niederländisch verfügbar)
- Rechenbeispiele mit fiktivem und tatsächlichem Ertrag
Sie geben Ihre Ferienwohnung bei Ihrem Box 3-Einkommen an
In Ihrer Steuererklärung geben Sie Ihre Ferienwohnung bei Ihren Vermögenswerten in Box 3 an. Dort tragen Sie unter anderem die Adresse ein, und den WOZ-Wert mit Stichtag 1. Januar des Jahres, dem dat Jahr Ihrer Steuererklärung vorausgeht. Dieser Wert ist auf dem WOZ-Bescheid angegeben, den Sie von der Gemeinde erhalten haben, in der sich Ihre Ferienwohnung befindet.
Die Höhe Ihrer Einkommensteuer hängt vom WOZ-Wert ab. Und davon, ob Sie Schulden für Ihre Ferienwohnung haben.
Haben Sie die Ferienwohnung gemeinsam mit jemand anderem gekauft und sind Sie nicht der einzige Eigentümer? Geben Sie dann nicht den gesamten WOZ-Wert an, sondern nur den Anteil des WOZ-Werts, der Ihrem Eigentumsanteil entspricht. Haben Sie eine Schuld auf Ihrer Ferienwohnung, geben Sie ebenfalls nur den Anteil dieser Schuld an, der Ihrem Eigentumsanteil entspricht.
Beispiel
Sie sind zu 50 % Eigentümer einer Ferienwohnung. Der WOZ-Wert der Ferienwohnung beträgt 300.000 €. Die Schulden für diese Ferienwohnung belaufen sich auf 150.000 €.In Ihrer Steuererklärung geben Sie an:
- WOZ-Wert: 50 % von 300.000 € = 150.000 €
- Schulden: 50 % von 150.000 € = 75.000 €
Die Grundsteuer (OZB) wird an die Gemeinde gezahlt
Die Gemeinde, in der sich Ihre Ferienwohnung befindet, wird Sie darüber informieren.
Die Höhe der Grundsteuer, die Sie zahlen, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Die Grundsteuer ist ein Prozentsatz des WOZ-Wertes Ihrer Wohnung. Die Gemeinden legen diesen Prozentsatz jedes Jahr neu fest.